Arzthaftung - Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach Dünndarmileus

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Landgericht Schwerin – vom 29. Juli 2015

Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach Dünndarmileus, LG Schwerin, Az.: 1 230/08

Chronologie:

Die Patientin begab sich im September 2005 aufgrund krampfartiger abdomineller Schmerzen in die Notaufnahme bei der Beklagten. Erst 24 Stunden nach Aufnahme wurde die notwendige Operationsindikation gestellt. Eine Enterotomie war erforderlich. In der Folge entwickelte sich eine Bauchfellentzündung. Es folgten 18 weitere Nachoperationen. Bei einer dieser Operationen kam es zur Infektion mit dem MRSA-Virus. Schließlich verstarb die Patientin an einem Multiorganversagen.

Verfahren:

Der Ehemann der Patientin führt den Rechtsstreit als ihr legitimierter Rechtsnachfolger weiter. Nachdem das Landgericht Schwerin ein chirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt hat, das mehrere Behandlungsfehler konstatierte, schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme hatte sich der MDK Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vorgang befasst (Az. 32333981-10). Auch dieser war im Ergebnis dazu gekommen, dass Behandlungsfehler vorlagen. Leider war vorgerichtlich keine vergleichsweise Einigung mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten möglich, so dass eine gerichtliche Inanspruchnahme notwendig wurde, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.


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