Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Düsseldorf!

  • 1 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Düsseldorf 

Coxarthrose durch Sturzunfall nach Hüft-TEP-Implantation, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 314/15

Chronologie

Die Klägerin ließ sich eine zementierte Hüft-TEP implantieren. Im Anschluss daran begab sie sich in eine Rehabehandlung, wo sie stürzte und dabei unglücklich auf die operierte Seite fiel. Dabei erlitt sie eine Beckenfraktur. Es wurde eine Cosarthrose links diagnostiziert. Der Rehaklinik wird eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen.

Verfahren

Das Landgericht Düsseldorf hat angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet und lediglich Beweis zu Zeugenvernehmungen erhoben. Sodann riet sie den Parteien eine gütliche Einigung über eine pauschale Abfindungssumme von 15.000,- Euro an.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Flankierend zu der gerichtlichen Inanspruchnahme mussten die Prozessvertreter der Klägerin eine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veranlassen (Az.: I – 5 SA 11/16). Ein derartiges Verfahren ist in denjenigen Fällen notwendig, in denen es mehrere Beklagte gibt, die an unterschiedlichen Gerichtsständen ansässig sind, so wie hier, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema