Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Heidelberg!

  • 2 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Heidelberg
Komplikationen nach Spondylodese L4/L5, 100.000,- Euro, LG Heidelberg, Az.: 5 O 170/14

Chronologie
Der Kläger befand sich aufgrund einer Spondylodese in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Es erfolgte eine Versteifung und ein Cage wurde eingesetzt. Intraoperativ traten Komplikationen auf. Dadurch waren Folgeoperationen erforderlich. Es werden eine fehlerhafte Operation und mangelnde Aufklärung vorgeworfen.

Verfahren
Bereits im Vorfeld hatte sich der MDK Rheinland-Pfalz mit dem Vorfall befasst und festgestellt, dass die Behandlung grob fehlerhaft erfolgte. Dieser Konstatierung schloss sich der gerichtlich bestellte Gutachter an, woraufhin das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung anriet. Der Streitwert wurde auf 250.000,- Euro festgelegt. Die Parteien haben sich letztlich auf ein pauschales Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro geeinigt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.
Der Vorfall liegt bereits acht Jahre zurück. Hier sind Rechtsprechung und Politik gefordert, auf eine Beschleunigung der Arzthaftungsprozesse hinzuwirken. Denn es ist bedauerlich, dass geschädigte Patienten oftmals eine sehr lange Zeit auf eine Entschädigung zuwarten müssen, meint Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D. C. Ciper LL.M.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema