Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Wuppertal

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Wuppertal
Fehlgeschlagene Osteosynthese nach Rollerunfall, LG Wuppertal, Az.: 5 O 325/14

Chronologie:
Der Kläger erlitt in 2012 einen Rollerunfall und wurde in die Klinik der Beklagten transportiert. Dort erfolgte eine Osteosynthese mittels Verriegelungsnagels. Postoperativ stellten sich beim Kläger insbesondere Bewegungseinschränkungen und Druckbeschwerden ein. Es kam zu einer Pseudoarthrose.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter insbesondere zum postoperativen Verlauf heraus, dass dem Patienten Therapiealternativen hätten benannt werden müssen. Das Landgericht Wuppertal hat den Parteien sodann einen Vergleich über 7.500,- Euro vorgeschlagen, zuzüglich weiterer Anwalts- und Gerichtskosten, dem der Kläger jedoch nicht nähertreten möchte.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es wird in dieser Sache nunmehr zu einer weiteren Beweisaufnahme kommen und vor allem geklärt werden, ob Aufklärungsmängel im postoperativen Bereich vorlagen. Sodann besteht wiederum die Möglichkeit, dass sich die Parteien doch noch gütlich einigen, anderenfalls das befasste Gericht ein Urteil fällen muss.



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