Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Frankfurt/Oder!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Frankfurt/Oder 

Nicht indizierte Leberpunktion bei Gallengangstein, 22.500,- Euro, LG Frankfurt/Oder, Az.: 11 O 17/14

Chronologie

Die Klägerin stellte sich aufgrund von Oberbauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen im Hause der Beklagten vor. Nach CT-Untersuchung, Magen- und Darmspiegelung wurde eine Leberbiopsie veranlasst.

Verfahren

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu dem Vorgang ein internistisch-gastroenterologisches Fachgutachten eingeholt. Dieses stellte im Ergebnis fest, dass die Leberbiopsie nicht indiziert gewesen ist. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien vor, sich auf eine Gesamtabfindung von 22.500,- Euro zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Bei der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes werden in der Regel vergleichbare Fälle herangezogen, die bereits ausgeurteilt wurden und den herkömmlichen Schmerzensgeldtabellen zu entnehmen sind, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.



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