Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Kiel

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor.

Landgericht Kiel: Knochenabbau und Lockerung der Trägerzähne nach Vollprothese im Oberkiefer, LG Kiel, Az.: 8 O 78/14

Chronologie

Der Klägerin fehlten beidseits im Oberkiefer die letzten Backenzähne, welche durch eine Prothese ersetzt wurden. Nach nur zweieinhalb Jahren kam es zu einem starken Knochenabbau und Lockerung der Trägerzähne. Es war erforderlich, der Klägerin vier Zähne zu ziehen und vier Implantate einzusetzen.

Verfahren

Das Landgericht Kiel hat ein zahnärztliches Sachverständigengutachten zu dem Vorfall eingeholt. Das Gericht hielt zumindest einen Dokumentationsverstoß für möglicherweise haftungsbegründend. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien sodann vor, sich gütlich über eine Summe im vierstelligen Eurobereich zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Zahnarztprozesse bilden oftmals eine schwierige Materie, zumal es hierbei insbesondere zwischen der Dienstleistung des behandelnden Zahnarztes sowie der Werkleistung des involvierten Zahnlabors zu unterscheiden gilt. Je nach Fehlerhaftigkeit werden sodann die dienst- bzw. werkvertraglichen Ansprüche für den Geschädigten relevant. In der Regel, d.h. mit Ausnahme von einigen Extremfällen, werden im Fall eines gerichtlichen Prozesserfolgs für den Geschädigten lediglich Beträge im drei- bis vierstelligen Eurobereich ausgeworfen. Die Verfahrensdauern unterscheiden sich dabei nicht merklich von anderen arzthaftungsrechtlichen Prozessen, können in Einzelfällen sogar deutlich darüberliegen, stellt RA Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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