Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Düsseldorf: Fehlgeschlagene Magenbypassoperation mit Störungen der Magen-Darm-Passage, OLG Düsseldorf, Az.: I – 8 U 70/14

Chronologie:

Die unter Adipositas leidende Klägerin begab sich zwecks Legen eines Magenbypasses in die Klinik der Beklagten. Postoperativ stellten sich Beschwerden ein, wie Schmerzen, Krampfanfällen, Druckgefühl im Oberbauch, Übelkeit, Erschöpfungszustände, etc. Sie wirft der Beklagtenseite vor, der Operation nicht zugestimmt zu haben, wenn sie um die Folgen gewusst hätte.

Verfahren:

Mit der Sache war zunächst das Landgericht Mönchengladbach involviert (Az. 6 O 407/11). Das Landgericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der zuständige OLG-Senat sah die Angelegenheit nicht so klar, wie das Landgericht und hat den Parteien zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme einen Vergleich über 5.000,- Euro unterbreitet.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In Arzthaftungsprozessen sind die fachmedizinischen Wertungen nicht immer eindeutig. Um langwierige und die Gerichtsbarkeit belastende Verfahren zu vermeiden, schlagen Gerichte gerne einen Vergleich vor, der sich nach den bisherigen Erkenntnissen richtet, so wie hier, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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