Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Hamm!

  • 3 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Hamm 

Ischämischer Insult im Mediastromgebiet mit transienter sensomotorischer Hemiparese nach Liposuktion, OLG Hamm, Az.: I – 3 U 154/14

Chronologie:

Der Kläger suchte 2007 die Klinik der Beklagten zwecks Fettabsaugung auf. Bei ihm bestand ein angeborener Vorhofseptumdefekt. Im Jahre 1995 hatte er bereits eine Transitorische ischämische Attacke (TIA) erlitten. Anlässlich der Operation erlitt er einen ischämischen Insult mit nachfolgender Hemiparese. Es wurde neben dem Vorhofseptumdefekt auch ein kleines Aneurysma Fossa ovalis festgestellt. Seit dem Vorfall leidet der Kläger unter Sensibilitätsstörungen der rechten Körperhälfte, Konzentrationsstörungen, depressiver Stimmung, Angst- und Panikattacken.

Verfahren:

Das Landgericht Essen (Az.: 1 O 266/10) hatte sich bereits mit dem Vorfall befasst und die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Der qualifizierte Arzthaftungssenat des OLG Hamm hat eine weitere umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen. Thematisiert wurde insbesondere die für die streitgegenständliche Schönheitsoperation vorgenommene Risikoaufklärung. Im Ergebnis kam das Gericht zu der Auffassung, dass diese Aufklärung nicht regelrecht erfolgte und schlug den Parteien eine gütliche Einigung im deutlich vierstelligen Eurobereich vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Da es sich bei Schönheitsoperationen nicht um absolut indizierte ärztliche Eingriffe handelt, ist die Aufklärungspflicht der Behandlerseite über bestehende Risiken und Alternativen ausgesprochen hoch. Kann der behandelnde Arzt diese umfassende Aufklärung nicht zweifelsfrei nachweisen, hat der Patient gute Erfolgsaussichten, so wie im vorliegenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM klar.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema