Arzthaftungsrecht in der Praxis: viel beachteter Prozesserfolg vor dem Kammergericht Berlin!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen viel beachteten Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. mit über 2.000 Ansichten auf der Homepage vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Kammergericht Berlin

Totgeburt nach unterlassener oGTT in 20. Schwangerschaftswoche, KG Berlin, Az. 20 U 125/07

Chronologie

Die Klägerin wurde nach künstlicher Befruchtung schwanger. Sie befand sich bei der Beklagten, einer niedergelassenen Gynäkologin in regelmäßiger Behandlung. Diese unterließ trotz entsprechender Indikation eine zeitgerechte oGTT-Untersuchung. Das Kind kam tot zur Welt.

Verfahren

Nachdem das vorbefasste Landgericht Berlin die Klage bereits teilweise zugesprochen hatte, ging es in der Berufungsinstanz noch um die Höhe der Ansprüche. Auf Anraten des Kammergerichtes Berlin schlossen die Parteien sodann einen Vergleich, wonach der Klägerin eine pauschale Gesamtentschädigung im fünfstelligen Eurobereich zu leisten sei.

Anmerkungen

Wenn ein Untergericht die Ansprüche der Klägerseite nur teilweise zuspricht, hat der Betroffene die Möglichkeit, hinsichtlich der sodann noch bestehenden Differenz in Berufung zu gehen. Oftmals schließen die Parteien in der Folge einen Vergleich, der dem Ansinnen beider am nächsten kommt.



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