Arzthaftungsrecht in der Praxis: viel beachteter Prozesserfolg vor dem Landgericht Berlin!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen viel beachteten Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. mit über 2.000 Ansichten auf der Homepage vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Berlin
Nichterkanntes Darmkarzinom durch unterlassene Darmspiegelung und Stuhltest, LG Berlin, Az. 13 O 11/08

Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Klägerin befand sich bei einer Hausärztin in regelmässiger Behandlung. Trotz persistierenden Reizdarmsyndroms (RDS) mit häufig auftretenden abdominalen Krämpfen nach die Beklagte keine weitergehende Diagnostik vor. Bei der Patientin wurde im folgenden eine Karzinomerkrankung festgestellt, die zum Tode führte.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der gerichtliche bestellte Sachverständige bestätigte, dass die Beklagte behandlungsfehlerhaft Diagnostikmaßnahmen unterließ. Wären die Untersuchungen erfolgt, wäre die Tumorerkrankung diagnostiziert worden. Das Gericht schlug den Parteien daraufhin einen Vergleich im deutlich fünfstelligen Eurobereich vor, den diese annahmen.

Anmerkungen:
Im Rahmen von Arzthaftungsklagen kommt es immer wieder vor, dass der Geschädigte im Laufe des Verfahrens stirbt. Dann besteht die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Erben, in der Regel die Kinder des Verstorbenen, den Prozess weiterführen. Dieses wird auch regelmäßig so gemacht. Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren durch den Sohn der Verstorbenen gerichtlich fortgeführt.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.




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