Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Patientenrecht vor Landgericht Hamburg und Landgericht Wiesbaden

  • 2 Minuten Lesezeit

Landgericht Wiesbaden: Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Komplikationen nach Kniegelenksarthroskopie, Landgericht Wiesbaden, Az.: 3 O 207/15

Chronologie

Der Kläger stellte sich in der Praxis der Beklagten wegen anhaltender Kniebeschwerden vor. Dort erfolgte sodann eine Kniegelenksarthroskopie. Postoperativ traten beim Kläger starke Schmerzen, Schüttelfrost und Schwellungen an der operierten Stelle ein. Es waren fünf Folgeoperationen erforderlich.

Verfahren

Das Landgericht Wiesbaden hat zunächst ein mikrobiologisches Gutachten eingeholt, nach dessen Vorlage das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag über eine pauschale Abfindung von 10.000,- Euro unterbreitete. Da der Kläger jedoch eine Summe von mindestens 25.000,- Euro erwartet, kam der Vergleich nicht zustande.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Das Gericht wird nunmehr ein weiteres chirurgisches Gutachten einholen. Sobald dieses vorliegt, besteht für beide Parteien erneut die Möglichkeit, sich über eine pauschale Abfindung zu einigen, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Landgericht Hamburg, Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Liposuktion wegen Kapselfibrose nach Mammakarzinom, LG Hamburg Az. 303 O 436/08

Chronologie

Bei der Klägerin wurde in 2005 nach einem Mammakarzinom eine Liposuktion vorgenommen. Postoperativ traten Komplikationen auf. Der Ehemann der Klägerin fand sie präkollaptisch in ihrer Wohnung auf. Neben einer Synkope wurde eine Nachblutung dokumentiert. Die Patientin leidet auch heute noch erheblich unter den Folgen des Vorfalles.

Verfahren

Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit mittels eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Dieser kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung der Beklagten, worauf das Gericht den Parteien einen Vergleich vorschlug. Diesen nahmen beide an. Die Gesamtregulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Vor dem Verfahren hatte die Klägerin bereits die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern (Az. 341/06) bemüht, die zu demselben Ergebnis kam. Die sodann von der Versicherung der Beklagten angebotene Regulierungssumme war deutlich untersetzt, sodass gerichtliche Hilfe erforderlich war.

Anmerkungen

Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben bekanntlich keine präjudizielle Wirkung. Das machen sich Versicherer oftmals zunutze und regulieren trotz positiven Ausgangs des Patienten nicht, konstatieren Ciper & Coll.

Über uns

Die Patientenanwälte Ciper & Coll. sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten.

Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation“ EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M., im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema