Arzthaftungsrecht - Osteosynthese nach multiplanearer Tibiakopftrümmerfraktur

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Oberlandesgericht Düsseldorf - vom 05. Dezember 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Osteosynthese nach multiplanarer Tibiakopftrümmerfraktur rechts, OLG Düsseldorf, Az. I - 8 U 42/12

Chronologie:
Die Klägerin begab sich nach einem Motorradunfall in die Klinik der Beklagten. Dort stellte man eine Tibiakopftrümmerfraktur fest, die operativ behandelt wurde. Der postoperative Verlauf gestaltete sich äußerst komplikationsreich. Es musste der Klägerin u.a. ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden.

Verfahren:
In der Vorinstanz hatte das Landgericht Krefeld (Az. 3 O 289/09) die Klage noch als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Das OLG hielt zumindest die Aufklärungsrüge für beachtlich und riet den Parteien zu einer gütlichen Einigung, worauf diese sich einließen. Der Gesamtschaden liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Falle einer klageabweisenden Entscheidung in Arzthaftungssachen bietet es sich oftmals an, diese durch höhere Gerichte verifizieren zu lassen, so wie hier. In zahlreichen Fällen gelingt es mittels qualifizierter anwaltlicher Hilfe, einen für den Betroffenen noch angemessenen Vergleichsbetrag für den Geschädigten zu erstreiten, stellt der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM fest.


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