ASG Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt Bilder-Urheberrechtsverstöße für Alexander Stoss ab

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In einem aktuellen Fall wurde unser Mandant wegen der Verwendung eines durch das Urheberrecht geschützten Bildes abgemahnt.

Die ASG macht geltend, ihr Mandant sei professioneller Fotograph. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Bild der Gegnerin ohne Einwilligung auf seiner Internetseite öffentlich sichtbar gemacht zu haben, obwohl ihm die fremde Urheberschaft bekannt gewesen sei. Er habe außerdem keinen Bildquellennachweis und keinen Urheberrechtsvermerk angegeben. Damit habe er gegen das UrhG (Urhebergesetz) verstoßen.

Die Gegnerin führt an, daraus Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, und Schadensersatzansprüche zu haben, gem. § 97 UrhG.

Geltend gemachte Ansprüche

Der Abmahnende macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassung der Rechtsverletzung

Das heißt konkret, der Abmahnende verlangt, dass der Abgemahnte das Bild von seiner Internetseite entfernt, und es auch künftig nicht mehr sichtbar zu machen.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Das heißt, es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Abgemahnte unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe verpflichtet, auch in Zukunft das Bild nicht mehr sichtbar zu machen.

  • Lizenzschadensersatz

Das heißt, der Abgemahnte soll den durch die Öffentlichmachung des Bildes entstandenen Schaden ersetzen. Die geforderte Summe beträgt 1.860 € und setzt sich aus der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte laut MFM-Tabelle, hier 930 €, und einem 100 %-igen Zuschlag für die fehlende Urheberkennzeichnung zusammen.

  • Zahlung der Abmahnkosten

Das heißt, der Abmahnende fordert den Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Die Forderung beläuft sich bei einem hier angenommenen Gegenstandswert von 11.860 € auf 926 €.

Wie sollte ich mich verhalten?

Sie sollten in jedem Fall die Ruhe bewahren. Sie sollten jedenfalls nicht vorschnell die geforderte Summe zahlen oder die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben. In der Regel ist diese sehr weit gefasst und für den Unterlassungsschuldner sehr einschränkend. Konsultieren Sie professionellen Rat in Form einer Fachanwaltskanzlei.

Die Kanzlei Hämmerling & von Leitner Scharfenberg vertritt seit Jahren und bundesweit Mandanten bei so gelagerten Abmahnungen. Unser Team verfügt über große Kompetenz und Erfahrung nicht nur im Urheberrecht, sondern auch in den Gebieten des Marken-, und Wettbewerbsrechts.

Schreiben oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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