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ATGB Ticket-Abmahnung vom FC Bayern München | Kanzlei Lentze Stopper

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Die Anwaltskanzleien Lentze Stopper hat einem unserer Mandanten kürzlich eine Abmahnung im Auftrag der FC Bayern München AG zukommen lassen. Angeblich hat unser Mandant gegen die ATGB von Bayern München verstoßen.

In der Abmahnung heißt es, dem Fußballverein FC Bayern München sei aufgefallen, dass unser Mandant über eBay Tickets zu Spielen des Vereins zum Kauf angeboten habe, obwohl er dies nicht dürfe. Beim originären Kauf der Tickets beim FC Bayern München habe unser Mandant nämlich die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des FC Bayern München akzeptiert. Diese beinhalteten unter anderem die Regel, dass der private Weiterverkauf von Fußballtickets auf Internetplattformen, wie z. B. eBay, unzulässig sei. Das dennoch erfolgte angebliche Angebot durch unseren Mandanten stelle daher einen Verstoß gegen diese Regelung der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen dar. Es sei unerheblich, ob es zu einem tatsächlichen Verkauf gekommen sei – allein das Anbieten sei ein Verstoß gegen die ATGB. 250,00 € Abgeltungsbetrag und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert der FC Bayern München nun infolge der angeblichen Rechtsverletzung unseres Mandanten. Der Abmahnung ist auch bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die unserer Auffassung nach als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich hierbei wieder einmal um eine klassische Ticket-Abmahnung. Fußballvereine möchten nicht, dass Tickets zu ihren Spielen im Internet beispielsweise bei eBay oder Viagogo zum Kauf angeboten werden. Im Falle eines Angebots auf derartigen Plattformen versuchen die Vereine, den Anbieter der Tickets zu ermitteln. Gelingt dies, folgt oft eine Abmahnung durch einschlägige Rechtsanwaltskanzleien. So geschah es auch im aktuellen Fall unseres Mandanten.

Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, raten wir zur Beachtung der folgenden Punkte: Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. In den allermeisten Fällen ist es nämlich so, dass dann gerichtliche Schritte drohen. Es ist dir doch auch nicht ratsam, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Solche vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oftmals zugunsten des Abmahners formuliert und können den Abgemahnten folglich unangemessen benachteiligen. Außerdem stellen sie nicht selten ein Schuldeingeständnis dar. Wir raten daher dazu, eine Abmahnung unbedingt innerhalb der gesetzten Fristen und am besten so schnell wie möglich von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dieser wird nach Klärung der Sach- und Rechtslage eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln, die dem Ziel einer raschen und rechtssicheren Beilegung des Streits dient.

Wie wir helfen können:

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Anzahl an Mandanten erfolgreich vertreten, die von verschiedenen Fußball-Bundesligisten abgemahnt wurden. Der Vorwurf eines Verstoßes gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen ist uns bestens bekannt. Wir kennen entsprechende Verteidigungsstrategien und vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Die Kanzlei Heidicker bieten Ihnen:

  • spezialisierte und individuelle Beratung,
  • kompetente und verständliche Hilfe,
  • eine persönliche Mandantenbetreuung
  • und das für einen fairen und transparenten Pauschalpreis.
  • Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem Abwicklung und Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Unsere Rechtsanwälte sind auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Medien-, IT- und Internetrechts hoch spezialisiert. Wir vertreten als Mandanten Privatpersonen, Internethändler und Unternehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben. Wir überprüfen Ihre Abmahnung u. a. dahingehend, ob die ATGB überhaupt wirksam in Ihren Kaufvertrag einbezogen wurden – eine Grundvoraussetzung für die Geltung in Ihrem Fall.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten!
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner!
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung!
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten!
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge!
  • Ruhig bleiben!

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter der angegebenen Telefonnummer erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.


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