Auch das Kammergericht Berlin ordnet einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung durch ADAXIO an
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Das Kammergericht in Berlin hat in dem von Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei geführten Berufungsverfahren mit Beschluss vom 22.5.2023 die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung aus der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde „bis zur Beendigung des Berufungsverfahrens ohne Sicherheitsleistung“ angeordnet.
Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens, da der vereinbarte Sicherungsfall nicht eingetreten ist
Rechtsanwalt Fürstenow argumentiert für die Klägerin in dem Berufungsverfahren vor dem Kammergericht, dass der Sicherungsfall nicht eingetreten ist, da ihr die Rechtsvorgängerin der ADAXIO AMC GmbH (die GMAC-RFC Bank GmbH bzw. GMAC-FC Servicing GmbH, bzw. PARATUS AMC GmbH) keine neue Bankverbindung mitgeteilt hat, an die sie die Darlehensraten hätte überweisen können.
Die Vollstreckungsklage hat deshalb laut dem KG Aussicht auf Erfolg, weil die ADAXIO jedoch die Einwendungen und Einreden aus der Sicherungszweckvereinbarung berücksichtigen muss, die der Klägerin zustehen. Der vereinbarte Sicherungsfall ist nicht eingetreten, da die Klägerin die Darlehensraten gemäß einer Einzugsermächtigung überweisen sollte. Die ADAXIO beziehungsweise ihre Rechtsvorgängerin hat ihre fälligen Forderungen nicht im Lastschriftverfahren eingezogen, obwohl dies vertraglich so vereinbart war. Die ADAXIO befindet und ihre Rechtsvorgängerin befand sich damit hinsichtlich der Zahlungen der Darlehensraten in Annahmeverzug.
Sicherungszweck ist nicht eingetreten, da aufgrund des Annahmeverzuges der ADAXIO ein Berufen hieraufgegen gegen Treu und Glauben verstoßen würde
Rechtsanwalt Fürstenow stützt für die Klägerin seine Argumentation auf die Tatsache, dass diese bis etwa März/April 2008 die monatlichen Kreditraten auf das Konto der GMAC-RFC Servicing GmbH am Postschalter gezahlt hat. Als sie versuchte, die Darlehensrate im folgenden Monat zu überweisen, wurde ihr von einem Postmitarbeiter mitgeteilt, dass an diese GmbH nicht mehr überwiesen werden könne. Die ADAXIO beziehungsweise ihre Rechtsvorgängerinnen haben der Klägerin zu keinem Zeitpunkt eine neue Bankverbindung mitgeteilt. Damit befindet sich die ADAXIO in Annahmeverzug, so dass der Sicherungsfall nicht eingetreten ist.
Gemäß Ziffer 6 der Sicherungszweckerklärung ist der Sicherungsfall eingetreten, wenn die gesicherte Forderung trotz Fälligkeit nicht beglichen wird. Die Klägerin hat eine Einzugsermächtigung unterzeichnet, die besagt, dass die (Rechtsvorgängerin der) ADAXIO berechtigt ist, die fälligen Forderungen im Lastschriftverfahren von ihrem Konto bei der Berliner Sparkasse einzuziehen. Die ADAXIO hat nicht erklärt, warum sie entgegen den vertraglichen Vereinbarungen die fälligen Forderungen nicht im Lastschriftverfahren eingezogen hat. Die Klägerin hat zudem den Erhalt von Mahnungen und einer außerordentlichen Kündigung bestritten, da diese Schreiben an eine andere Anschrift gerichtet waren. Falls die Parteien vereinbart haben, dass die Klägerin die Darlehensraten auf das Konto der GMAC-RFC Servicing GmbH überweisen soll, befanden sich die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen ab April/Mai 2008 in Annahmeverzug, da keine Überweisungen auf dieses Konto mehr getätigt werden konnten und keine neue Bankverbindung mitgeteilt wurde. In Anbetracht dieses möglichen Verzugs der Beklagten mit der Annahme der Darlehensraten dürfte die Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen Treu und Glauben verstoßen und daher unzulässig sein.
Rechtsanwalt Fürstenow hat zu dem Themenkomplex "ADAXIO bereits folgende Beiträge verfasst:
https://www.kanzlei-fuerstenow.de/adaxio-gmac/
Dritte Landgerichtkammer ordnet einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ADAXIO an
https://www.kanzlei-fuerstenow.de/adaxio-amc-gmbh/
ADAXIO AMC GmbH: Hoffnungsschimmer für Darlehensnehmer der Paratus GmbH, vormals GMAC-RFC Bank GmbH
Haben auch Sie einen Darlehensvertrag mit der GMAC-RFC Bank GmbH abgeschlossen, und gegen Sie läuft die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zwangsversteigerung, durch die ADAXIO AMC GmbH so, berät Sie Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow hierzu gerne.
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