ADAXIO AMC GmbH: Hoffnungsschimmer für Darlehensnehmer der Paratus GmbH, vormals GMAC-RFC Bank GmbH

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Seit Jahren beschäftigt die ADAXIO AMC GmbH unter diesem oder anderen Namen beziehungsweise ihre Rechtsvorgängerin Gerichte wie Anwälte. Die Rechtsvorgängerin der ADAXIO AMC GmbH, die GMAC-RFC Bank GmbH, finanzierte als Darlehensgeberin tausende von Immobilienkaufverträgen. Im Jahr 2008 hat GMAC-RFC Bank GmbH ihre Banklizenz zurückgegeben.

Aktuelle Entwicklungen bezüglich der ADAXIO AMC GmbH: Widerruf Darlehensvertrag möglich

Der Widerruf eines zwischen der GMAC-RFC Bank GmbH und einem Darlehensnehmer geschlossenen Immobiliendarlehensvertrages ist aufgrund des Fehlens von fernabsatzrechtlichen Informationspflichten möglich, so das Landgericht Wiesbaden und auch das Landgericht Berlin in einer Entscheidung aus 2018.

Beide Gerichte urteilen, dass ein mit der GMAC-RFC Bank GmbH geschlossener Darlehensvertrag wirksam widerrufen worden ist. Ein Widerruf war deshalb möglich, weil die seinerzeitige GMAC-RFC Bank GmbH ihre vorvertraglichen fernabsatzrechtlichen Informationspflichten, wozu sie verpflichtet war, nicht ordnungsgemäß erfüllt habe.

Historie der ADAXIO Fälle: von der GMAC-RFC Bank GmbH zur ADAXIO AMC GmbH

Die GMAC-RFC Bank GmbH benannte sich nach Rückgabe ihrer Banklizenz in 2008 zunächst in GMAC-RFC Servicing GmbH um, dann in Paratus AMC GmbH. Diese Paratus AMC GmbH verschmolz mit der AMC Deutschland Holding GmbH. Diese verschmolzene Gesellschaft wurde dann wiederum „zurück“ in Paratus AMC GmbH umbenannt, bevor dann die Änderung in ADAXIO AMC GmbH erfolgte.

Ansprüche aus einer Vielzahl der tausenden von geschlossen Darlehensverträgen wurden wohl mitsamt den gestellten Sicherheiten an ausländische Gesellschaften, etwa die E-MAC DE 2006-I B.V. oder die E-MAC DE 2009-I B.V., übertragen. Die GMAC-RFC Bank GmbH hat wohl damit – zumindest einen Großteil – ihrer Kredite weiterverkauft, sodass ihre Rechtsnachfolgerin, also die ADAXIO AMC GmbH, somit nicht mehr Forderungsinhaberin der betreffenden veräußernden Darlehensschulden ist.

Die Schlussbilanz der „alten“ Paratus AMC GmbH zum 31.08.2014, die im Zuge der Verschmelzung der Paratus AMC GmbH auf die AMC Deutschland Holding GmbH erstellt wurde, wies unter „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ lediglich 297.381,81 EUR aus. In Anbetracht der Tatsache, dass in dem Verkaufsprospekt der E-MAC DE 2009-I B.V. die zu veräußernden Darlehensforderungen sich auf beinahe 300 Millionen EUR summierten, ist sehr fraglich, ob in den verbliebenen 297.381,81 EUR überhaupt noch eine einzige Darlehensforderung enthalten ist.

Gerichtsurteile gegen von der ADAXIO AMC GmbH betriebene Zwangsvollstreckungen

Immer wieder kommt es vor, dass die ADAXIO AMC GmbH aus dem Darlehensvertrag oder der daraus resultieren Grundschuld versucht, in die Immobile oder das sonstige Vermögen der Darlehensschuldner und Grundstückseigentümer zu vollstrecken. Insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 war es bei den von diversen Gerichten zu beurteilten Sachverhalten von entscheidender Bedeutung, ob die ADAXIO AMC GmbH überhaupt (noch) Forderungsinhaberin aus dem jeweiligen Darlehensvertrag ist oder zumindest für den Forderungsinhaber vollstrecken darf. Die Übertragungstatbestände, wer also letztendlich Inhaber der Forderungen aus den jeweiligen Darlehensverträgen und damit zur Zwangsvollstreckung berechtigt ist, müssen klar nachprüfbar sein.

Denjenigen Darlehensnehmern, gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben wird, rät Rechtsanwalt Fürstenow, überprüfen zu lassen, ob die Zwangsvollstreckung überhaupt zulässig ist. In 2015 und 2016 erklärten mehrere Gerichte die jeweilig zu beurteilende Zwangsvollstreckung für unzulässig. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil bestätigt, dass in dem zu beurteilenden Sachverhalt die von der ADAXIO AMC GmbH gegen den Darlehensschuldner betriebene Zwangsvollstreckung unwirksam ist, weil diese zur Geldendmachung, und damit auch zur Zwangsvollstreckung nicht (mehr) berechtigt ist. Die ADAXIO AMC GmbH war zwar formal, nicht aber materiell berechtigt. Eine wirksam erteilte Einziehungsermächtigung, die die ADAXIO AMC GmbH zur Zwangsvollstreckung berechtigte, konnte das Oberlandesgericht nicht feststellen. Dieses Urteil ist rechtskräftig, da der BGH die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat.

Was sollten Darlehensnehmer im Falle einer Zwangsvollstreckung unternehmen?

Rechtsanwalt Fürstenow rät den Darlehensnehmern, in jedem Fall überprüfen zu lassen, ob die gegen sie geführte Zwangsvollstreckung überhaupt zulässig ist. Sollte unzulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden, so kann sich der Darlehensnehmer mit einer sogenannten Vollstreckungsgegenklage beziehungsweise Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Wehr setzen.

Widerruf des Darlehensvertrages auch nach dem 21.06.2016 grundsätzlich möglich

Mit den bereits oben genannten Entscheidungen haben das Landgericht Wiesbaden und das Landgericht Berlin festgestellt, dass aufgrund nicht ordnungsgemäßer Erfüllung fernabsatzrechtlicher vorvertraglicher Informationspflichten wirksam der Darlehensvertrag widerrufen worden ist.

Daraus ergibt sich Folgendes: Unter Umständen können auch heute noch Darlehensverträge, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 20.06.2010 abgeschlossen wurden, widerrufen werden, da in einer solchen Fallkonstellation die ab dem 21.06.2016 geltende gesetzliche Regelung zum Erlöschen des „ewigen“ Widerrufsrechts wohl gerade keine Anwendung findet, so Rechtsanwalt Fürstenow. Denn diese Regelung greift nur dann ein, „wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entsprochen hat“.

In der geschilderten und gerichtlich entschiedenen Fallkonstellation war der Widerruf nicht deshalb noch nicht erloschen, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, sondern weil gegen die gesetzliche vorvertragliche Informationspflicht verstoßen wurde.

Was bedeutet diese Entscheidung für die Darlehensnehmer?

Rechtsanwalt Fürstenow rät allen Darlehensnehmern, die seinerzeit mit der GMAC-RFC Bank GmbH einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, diesen auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen zu lassen.

Weiteres Urteil: Schadensersatzanspruch gegen die ADAXIO AMC GmbH

Schließlich wurde die ADAXIO AMC GmbH vom Landgericht Wiesbaden in 2016 zum Schadensersatz verurteilt, „da der tatsächliche Wert der Immobilie deutlich unter dem Kaufpreis lag und [ADAXIO AMC GmbH] nicht nachvollziehbar erklären konnte, wieso sie gleichwohl die Immobilie zu 100 % finanzierte“.

Im Ergebnis hat das Landgericht die Verletzung besonderer Hinweis- und Aufklärungspflichten bestätigt, „weil sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden geschaffen hat bzw. dessen Entstehung begünstigt“.

Wenn auch Sie mit der GMAC-RFC Bank GmbH einen Darlehensvertrag eingegangen sind, berät Sie Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow hierzu gerne und bietet vorab eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts an.


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