Auch die BaFin warnt jetzt vor WALFA! Verdacht auf Trading-Betrug verhärtet sich

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In der heutigen digitalen Welt schießen Online-Trading-Plattformen wie Pilze aus dem Boden. Oft sind seriöse Betreiber nicht von betrügerischen Brokern zu unterscheiden.Nun steht die angebliche Trading-Plattform https://walfa.co/auch im Fokus der Ermittlungen der BaFin.


Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 12.01.2023 vor Angeboten von WALFA. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website walfa.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. 


Hier zu Warnung der BaFin


Wir hatten über walfa.co schon berichtet:


Walfa hat keine Erlaubnis der BaFin und der FMA


Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnte schon am 12.12.2023 vor dem Abschluss von Geschäften mit Walfa, da keine Erlaubnis vorliegt.


Hier zu unserer Warnung


Walfa wirbt auf seiner Trading-Plattform https://walfa.co/"kleine Ersparnisse in grosse Einnahmen zu verwandeln.


Zeichen stehen auf Anlagebetrug


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt Anleger, die keine Auszahlung von Walfa erhalten haben: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „walfa.co“ erst kürzlich am 13.09.2023 registriert wurde. Eine langjährige Erfahrung liegt also keineswegs vor!  Der Betreiber versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sollte man immer hinterfragen. Ein seriöser Betreiber kann die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“


Handeln Sie schnell


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:

„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“ 


Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Kryptonachverfolgung nachverfolgen lassen. 


„Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Walfa haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 


Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de






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