Auch ein Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard wegen Nutzung von Google Fonts erhalten?

  • 4 Minuten Lesezeit

Mir wurde ein Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard vorgelegt, mit dem dieser für einen Mandanten wegen des Vorwurfes eines Datenschutzverstoßes die Beendigung des Verstoßes und die Zahlung eines Betrages i.H.v. 170,00 Euro fordert. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Wer mahnt da eigentlich ab?

Rechtsanwalt Kilian Lenard wird im Auftrag einer namentlich genannten Person tätig. Auffällig sind insoweit gleich zwei Punkte:

Zu dem erhobenen Vorwurf: Dynamische Einbindung von Google Fonts 

Auch in dem Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard geht es um den Vorwurf eines Datenschutzverstoßes wegen der Verwendung von Google Fonts:

„Der IG Datenschutz ist aufgefallen, dass Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden. Google Fonts ist auf Ihrer Webseite derart installiert, dass u.a. die IP-Adresse des Besuchers Ihrer Webseite an Google in den USA weitergeleitet wird. Dieser Vorgang wurde auf Bitten unserer Mandantschaft mit Ihrer IP-Adresse technisch, wie anliegend dargestellt, gesichert, wobei sich die Weiterleitung an Google aus dem hervorgehobenen Link bestätigt.

Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch Sie an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantschaft in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar. Eine IP-Adresse ist eine personenbezogene Date im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO (BGH, Urteil vom 16.05.2017 - VI ZR 135/13). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.“

So ganz neu ist das Thema Datenschutzverstoß durch dynamische Einbindung von Google Fonts zwar nicht. Neu ist dagegen die überraschend hohe Zahl von Betroffenen, die in letzter Zeit wegen entsprechender Datenschutzverstöße selbst oder über Anwälte Schadensersatzforderungen geltend machen. Über entsprechende Fälle und den Vorwurf der unzulässigen Datenübermittlung hatte ich auf der Internetseite meiner Kanzlei bereits berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-google-fonts.htm

Was der Mandant von Rechtsanwalt Kilian Lenard will:

Der Einfachheit halber zitiere ich aus dem Schreiben:

„Aufgrund des Verstoßes hat unsere Mandantschaft gegen Sie u.a. einen Anspruch auf Unterlassung. (…)

Unsere Mandantschaft ist im Falle der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und Zahlung eines Betrages i.H.v. 170,00 Euro (…) bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen.“

Meine Einschätzung: 

Schreiben mit datenschutzrechtlichen Forderungen von Privatpersonen kommen inzwischen häufiger vor. Dass die Privatpersonen ihre Forderungen jedoch mal selbst und mal über verschiedene Rechtsanwälte stellen lassen, ist dann aber doch (selbst für diese Art von Fällen) ungewöhnlich. Diese Vorgehensweise wirft aus meiner Sicht auch die Frage auf, ob es in den Angelegenheiten weniger um datenschutzrechtliche Interessen als vielmehr um finanzielle Interessen geht.

Wenn der erhobene Vorwurf hinsichtlich der dynamischen Einbindung von Google Fonts berechtigt ist, sollten Sie unverzüglich die erforderlichen Änderungen vornehmen.

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie zunächst den Sachverhalt.
  2. Veranlassen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen an Ihrer Webseite.
  3. Lassen Sie sich im Übrigen fachkundig anwaltlich beraten.

In dem mir vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die Zahlungsforderung von vornherein anwaltlich zurückweisen zu lassen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler und Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch ein Schreiben wegen eines Datenschutzverstoßes erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben wegen eines Datenschutzverstoßes erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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