Auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen wegen ungenehmigter Foto-Nutzung erhalten? Was jetzt?

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Sind Sie von den Rechtsanwälten Sievers & Kollegen aus Berlin abgemahnt worden, weil Sie Fotos eines Herrn Michael Geiss aus Amberg im Internet verwendet haben sollen? Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung am besten verhalten?

Fotorechtliche Abmahnungen der Kanzlei Sievers & Kollegen

Erneut wurde uns eine bilderrechtliche Abmahnung dieser Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen sind uns im Bereich fotorechtlicher Abmahnungen nicht unbekannt.  In den vergangenen Jahren haben sie schon im Namen verschiedener Fotografen bzw. Rechteinhaber Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Bildernutzungen (Fotos oder Grafik) ausgesprochen. Die aktuelle Abmahnung erfolgte (nicht zum ersten Mal) im Namen des Herrn Michael Geiss.

Um welche Vorwürfe geht es?

Im vorliegenden Fall geht es konkret um mehrere Lichtbilder eines Elektronik-Produkts. Es wird beanstandet, das Bild sei in einem Kaufangebot im Internet (bei eBay) ohne die Zustimmung des abmahnenden Fotografen veröffentlicht worden. Hierin liege eine urheberrechtswidrige Bildernutzung.

Welche Forderungen werden in der Abmahnung erhoben?

Konkret verlangt die Kanzlei Sievers & Kollegen zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erteilung einer schriftlichen Auskunft über die widerrechtliche Fotonutzung. Der Abmahnung ist sowohl Auskunftsformular beigefügt, als auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Die darin vorgesehene Vertragsstrafe für künftige Verstöße beträgt 5.100,00 €. Zahlungsansprüche (Abmahnkosten und Lizenzgebühren) werden in der Abmahnung noch nicht gefordert. Jedoch wird bereits angekündigt, dass diese Kosten und Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden sollen. Es wird jedoch bereits dazu aufgefordert, die grundsätzliche Verpflichtung zum Schadensersatz ausdrücklich anzuerkennen.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wir empfehlen, die von der Kanzlei Sievers & Kollegen erhobenen Ansprüche keinesfalls ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt zu erfüllen. Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen stellt sich oft die Frage, ob die Ansprüche überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden. So stellen sich beispielsweise folgende Fragen:

- Handelt es sich bei dem Abmahner tatsächlich um den Urheber bzw. Rechteinhaber an dem jeweiligen Bildmaterial, wie behauptet?

- Erfüllt die Abmahnung die strengen formalen Vorgaben des Gesetzgebers an eine urheberrechtliche Abmahnung?

- Treffen die Behauptungen einer unbefugten Nutzung zu?

- Wird vielleicht sogar mehr verlangt als gerichtlich realistisch durchsetzbar wäre (auch hinsichtlich der vorformulierten Unterlassungserklärung)?

Ebenso wichtig ist es aber, eine solche Abmahnung nicht einfach zu ignorieren.  Nicht selten stellt sich heraus, dass die Bildernutzung tatsächlich rechtswidrig war. Lässt man die in der Abmahnung gesetzten kurzen Fristen  ohne entsprechende Reaktion verstreichen, landen diese Fälle schnell bei Gericht. Dies zieht dann nennenswerte weitere Kosten nach sich.  

Jedoch sollten die solchen Abmahnungen üblicherweise beiliegenden, vorgefassten Unterlassungserklärungen auch hier nicht einfach unverändert unterschrieben werden. Selbst bei Abmahnungen, die grundsätzlich berechtigt sind,  sind die vorformulierten Erklärungen häufig viel weitgehender gefasst als notwendig. So können die Erklärungen oft deutlich zurückhaltender formuliert werden als vom abmahnenden Rechteinhaber erwünscht. Die voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung kann auch die Gefahr hoher zusätzlicher Vertragsstrafen bergen.


Abgemahnte sollten sich zu der Wahl der richtigen Strategie anwaltlich beraten lassen. Hierbei kann das Kostenrisiko der verschiedenen Handlungsoptionen professionell erörtert werden. So kann eine geeignete Reaktion  erfolgen, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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