Auch eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (vbkfw) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch Post von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung 

vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung 

Fristsache 

Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. ist eine Interessenvertretung der bayerischen Kfz-Innungen. Der Verband ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und gehört zu den Wirtschaftsverbänden, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen dürfen. Genau dies hat der Verband der Vergangenheit wiederholt getan. Ich habe mehrfach Betroffene zu entsprechenden Fällen beraten.

Stichwort wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung macht man auf ein wettbewerbswidriges Verhalten aufmerksam. Bei den Sachverhalten, die der vbkfw in seinen Schreiben anspricht, geht es insoweit um wiederholte Inserate auf Internetplattformen. Konkret geht es um Anzeigen, bei denen anhand der angegebenen Telefon-Nummer erkennbar ist, dass sie von demselben Inserenten stammen.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Auch die weitere hier in der Kanzlei vorliegende Abmahnung des vbkfw ist wieder an einen Inserenten gerichtet, der im Internet verschiedene Kraftfahrzeuge als privater Anbieter inseriert hatte. Ausdrucke der entsprechenden Anzeigen sind dem Schreiben beigefügt. Gerügt wird insoweit:

„Angesichts der Anzahl der privat zum Verkauf angebotenen unterschiedlichen Fahrzeuge, die innerhalb kurzer Zeit von Ihnen angeboten wurden, entspricht das gezeigte Angebotsverhalten nicht dem eines privaten Anbieters, der im Regelfall nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge im Jahr veräußert.“

Und weiter:

„Sie haben es pflichtwidrig unterlassen, auf die Gewerblichkeit Ihrer Angebote dadurch hinzuweisen, dass Sie Ihre Verkaufsangebote korrekt als Händlerangebote im Verkaufsportal einstellen. (…)

Durch das private Anbieten haben Sie gegenüber den angesprochenen Verkehrskreisen den unzutreffenden Eindruck erweckt, Sie seien selbst Verbraucher. Dies stellt eine stets unzulässige geschäftliche Handlung dar, welche die wirtschaftlichen Interessen der mittelbar zugehörigen Mitgliedsbetriebe unserer Mitglieder unmittelbar und erheblich beeinträchtigt. “

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Betroffene soll:

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro abgeben und
  • pauschalierte Kosten in Höhe von 296,31 Euro tragen.

In diesem Zusammenhang erfolgt die folgende Ankündigung:

„Für den Fall, dass bis zu dem in der beigefügten vorgeschlagenen Unterlassungserklärung angegebenen Datum keine Unterlassungserklärung im Original bei uns eingegangen ist, werden ohne weitere Vorankündigung weitere rechtliche Schritte eingeleitet.“

Meine Tipps für Sie: 

Eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sollten Sie ernst nehmen, selbst wenn Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihren Inseraten um private Inserate handelt.

In den mir vorliegenden Fällen ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung meiner Meinung nach zu einseitig zugunsten des abmahnenden Verbandes gefasst.

Damit Sie teure Weiterungen vermeiden können, empfehle ich Ihnen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Zahlen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Kosten.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Betroffene, die wie Sie eine Abmahnung erhalten haben und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (vbkfw) erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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