Auch eine Abmahnung vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei internetrecht-rostock.de wurde uns wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. wurde nach eigenen Angaben von allen bayerischen Kfz-Innungen gegründet. Die bayerischen Kfz-Innungen haben mehr als 7000 Mitgliedsbetriebe. Ziel des Verbandes ist die gebündelte Beobachtung des Wettbewerbs im Kfz-Gewerbe.

In der Abmahnung wird behauptet, dass der abgemahnte in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote offeriert habe. Bezug genommen wird auf die Telefonnummer in den Anzeigen. Der Abmahnung sind einige der Fahrzeugangebote im Ausdruck beigefügt. Aufgrund der Anzahl der gleichzeitig angebotenen Fahrzeuge würde der abgemahnte als Unternehmer handeln. Durch das private anbieten würde jedoch der unzutreffende Eindruck erweckt, der Anbieter selbst sei Verbraucher.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden Abmahnkosten in Höhe von 296,31 € gefordert.

Meine Einschätzung: 

Wenn über einen kürzeren Zeitraum mehrere Kfz gleichzeitig im Internet angeboten werden, kann es sich tatsächlich im Rechtssinne um ein gewerbliches Angebot handeln. Vielen Verkäufern ist nicht bewusst, dass bei einer Anzeige in eBay-Kleinanzeigen das Verkaufsangebot auch auf der Plattform mobile.de eingestellt wird.

Ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere kann es darauf ankommen, wie lange die angebotenen Fahrzeuge im Eigentum des Verkäufers standen.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nach unserer Einschätzung zu weitgehend und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Zudem sollte geprüft werden, ob die Abmahnung Formfehler enthält. Seit dem 2.12.2020 gilt ein neues Wettbewerbsrecht. Formfehler können zur Folge haben, dass die Abmahnkosten nicht zu erstatten sind, es kann auch Rechtsmissbrauch vorliegen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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