Auch eine Abmahnung vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde mir, wieder einmal, eine Abmahnung vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

 Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erläutert in der Abmahnung, dass durch Gründung des Verbandes die bayerischen Kfz-Innungen mehr als 7000 Mitgliedsbetriebe gebündelt worden seien und der Wettbewerb im Kfz-Gewerbe beobachtet werden würde.

In der Abmahnung wird gerügt, dass in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Fahrzeuge als Privatangebote angeboten worden wären. Es würde ein Hinweis auf die Gewerblichkeit der Angebote fehlen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. In der der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine hohe feste Vertragsstrafe gefordert. 

Meine Einschätzung:  

Abmahnungen des Verbandes Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. sind mir aus meiner Beratungspraxis bekannt. Nach meinem Eindruck recherchiert der Verband aufgrund der in den Fahrzeug-Anzeigen angegebenen Telefonnummer, wie viele Fahrzeuge ein Abgemahnter gleichzeitig anbietet.

Seit dem 02.12.2020 gilt ein neues Wettbewerbsrecht. Auch der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. muss sich an die neuen Vorschriften des UWG halten. So gibt es jetzt neue formelle Anforderungen an Abmahnungen, auch ein Rechtsmissbrauch ist sehr viel eher möglich. Nach meinem Eindruck hält die mir vorliegende Abmahnung die neuen formellen Anforderungen nicht ein. Die Folgen sind weitreichend.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte. 

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.   

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? 

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen: 

  • Rufen Sie mich einfach an. 
  • Schicken Sie mir eine E-Mail. 
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen. 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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