Auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten? Ich berate auch Sie!

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen der Bewerbung von Spirituosen zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 In der uns vorliegenden Abmahnung wird gerügt, dass eine Spirituose mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben wird. Dies verstößt, wenn dieser Begriff alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol% verwendet wird, gegen Art. 4 Abs. 3 der Health-Claims-Verordnung.

Des Weiteren wird in der uns vorliegenden Abmahnung gerügt, dass eine Spirituose mit einem Testsieg beworben wurde, ohne über die Fundstelle des Tests zu informieren. Dies ist insofern problematisch, als dass viele Spirituosen mit Testsiegen, z.B. des Global Spirits Awards oder des Internationalen Spirituosen Wettbewerbs (ISW) beworben werden. Häufig sind es die Hersteller, die diese Testsiege für die Bewerbung ihrer Produkte nutzen.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Obwohl die Abmahnkosten mit einem Betrag von 238,00 Euro relativ gering sind, im Vergleich zu einer Abmahnung eines Rechtsanwaltes durch einen Wettbewerber, raten wir zur Vorsicht. Die vom Verband Sozialer Wettbewerb geforderte Unterlassungserklärung ist genauso weitreichend. Ferner macht der VSW nach unserer Kenntnis auch Vertragsstrafen geltend.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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