Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Harlander erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine datenschutzrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Harlander zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden datenschutzrechtlichen Abmahnung geht es um eine Unterlassungsaufforderung, die Geltendmachung von Betroffenenrechten und Zahlungsansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die betroffene Person im Internet auf die Website des abgemahnten gelangt sei und sich deren Warenangebot angesehen habe. Im Weiteren wird ausgeführt, dass die betroffene Person festgestellt habe, dass ihr Besuch von dem Abgemahnten offensichtlich mitgetrackt worden sei, dass ihre personenbezogenen Daten an Dritte offengelegt worden seien und diese beauftragt worden seien, mittels Remarketingsmethoden die Bewegungen der betroffenen Person quer durch das Internet zu verarbeiten, um ihr Werbung zu dem Unternehmen des Abgemahnten anzuzeigen. Hierzu habe die betroffene Person keine Einwilligung erteilt. Im Gegenteil lehne die betroffene Person ein derartiges heimliches Tracking Ihres Websitebesuches, die Offenlegung ihrer Daten an Dritte, dass Tracking ihrer sonstigen Internetaktivitäten, das damit verbundene Erfassen von Vorlieben bzw. Erstellen von Profilen sowie die Verfolgung mit Werbung quer durch das Internet strikt ab.

Eine Analyse der Website des Abgemahnten habe ergeben, dass konkret benannte technisch nicht notwendige externe Tools eingesetzt werden. Dies alles verletzt die Rechte der betroffenen Person auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Des Weiteren soll der Abgemahnte die weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten der betroffenen Person unterlassen, die Daten der betroffenen Person unverzüglich löschen, den Empfängern der personenbezogenen Daten die Löschung mitteilen, eine Liste der Empfänger übermitteln, Schadenersatz leisten und Anwaltskosten überweisen.

Meine Einschätzung: 

Die hier vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf:

Zunächst einmal hat der Rechtsanwalt der betroffenen Person nach einem Bericht von „Die Presse“ vom 08.09.2019 (Print-Ausgabe vom 09.09.2019) offenbar in rund 40 Fällen datenschutzrechtliche Abmahnungen ausgesprochen und in jedem dieser Fälle Schadenersatz geltend gemacht. Nach den Angaben in dem Bericht wurde insoweit Schadenersatz i. H. v. 1.000,00 Euro je „Dienst“ geltend gemacht (Facebook Pixel, Google Double Click). Diese Angabe deckt sich mit der hier vorliegenden Abmahnung, in der für die Nutzung der angesprochenen Tools in der Tat jeweils 1.000,00 Euro, insgesamt also mehrere tausend Euro.

Hinzu kommen die Anwaltskosten von mehr als 1.000,00 Euro.

Das Gesamtbild der Abmahntätigkeit und der mir vorliegenden Abmahnung wirft im Ergebnis die Frage auf, ob es der betroffenen Person tatsächlich lediglich um ein datenschutzrechtliches Anliegen geht oder ob die Abmahntätigkeit nicht vielmehr darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu generieren.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung Rechtsanwalt Harlander wegen des Vorwurfes von Verstößen gegen Datenschutzrecht / Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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