Auch eine Abmahnung von Peter R. Schroedter über Rechtsanwalt Marlon Schröder erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Marlon Schröder für Peter R. Schroedter – Briefmarken & Sammlerartikel zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen privaten eBay-Verkäufer gerichtet, der Münzen zum Kauf anbietet. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte sei entgegen seiner Bezeichnung als privater Verkäufer tatsächlich gewerblich tätig.

Im Weiteren werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  • unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher,
  • fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung / fehlendes Impressum und
  • fehlende Einbindung des anklickbaren Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges und unter Verzicht auf die Einrede der natürlichen Handlungseinheit vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Ersatz für die erforderlichen Auslagen (Rechtsanwaltskosten) auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro leisten (1.171,67 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung Rechtsanwalt Marlon Schröder für Peter R. Schroedter erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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