Auch eine Abmahnung von Peter Paul Heinrich Scheuren über Rechtsanwalt Volker Jakob erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung von Peter Paul Heinrich Scheuren über Rechtsanwalt Volker Jakob zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner auf diversen Verkaufsportalen gewerbliche Verkaufs-Accounts führe, unter welchen er unter anderem Dekoartikel, Wohnaccessoires und Haushaltswaren anbietet.

Sodann werden unter Verweis auf den eBay-Account des Abgemahnten und das bestehende Wettbewerbsverhältnis verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um Fehler im Zusammenhang mit den Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro ausgleichen (1.358,86 Euro).

Meine Einschätzung: 

Fehlende und fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher sind immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Tragen Sie als Online-Händler daher unbedingt dafür Sorge, dass die entsprechenden Rechtstexte (Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformulars) ordnungsgemäß angezeigt werden und den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Umfangreiche Informationen zu den rechtlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Der für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegte Gegenstandswert ist meiner Meinung nach zu hoch angesetzt.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Peter Paul Heinrich Scheuren über Rechtsanwalt Volker Jakob erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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