Auch OLG Schleswig setzt BGH-Urteile zum Restschadensersatz im VW Dieselskandal um

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Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Grundsatzurteilen rund um den Motor EA189 am 21.02.2022 entschieden, dass Verbrauchern bei Neuwagengeschäften ein Anspruch auf den sogenannten Restschadensersatz zusteht. Mit dem OLG Schleswig, Urteil vom 15.03.2022, 7 U 170/21, setzte aktuell ein weiteres Oberlandesgericht die Rechtsprechung des BGH um und verurteilte die VW AG trotz Verjährung vollumfänglich zu Schadensersatz gemäß 852 BGB. Wer das Auto als Neuwagen gekauft und bislang noch nichts unternommen hat, sollte kein Geld verschenken, sondern jetzt unbedingt handeln.

Kein Anspruchsverlust nach drei Jahren 

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte vertrat im Gegensatz zu manch anderer Verbraucherschutzkanzlei bereits seit Anfang 2020 entschieden den Standpunkt, dass Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen der Manipulationen am Motor des Typs EA189 weiterhin durchsetzbar sind. Denn selbst, falls man einen Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB als verjährt erachten wollte, folgt die Haftung der Volkswagen AG doch jedenfalls aus § 852 Satz 1 BGB. Wer sich durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen bereichert, muss noch zehn Jahre lang den daraus gezogenen finanziellen Vorteil als sog. Restschadensersatz zurückzahlen.

Oberlandesgerichte bestätigen Entschädigungsansprüche

Dieser im Einzelnen begründeten Rechtsauffassung folgte in letzter Zeit bereits das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 28.02.2022, 12 U 132/21, und sprach einer durch uns vertretenen Autobesitzerin trotz Verjährung des Anspruchs nach § 826 BGB vollumfänglich Schadensersatz gemäß § 852 BGB zu. Die Volkswagen AG wurde zur Zahlung von 27.339,05 € nebst Zinsen gegen Rückgabe des Kfz verurteilt. Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe des BGH zu den Urteilen vom 21.02.2022 noch nicht vorlagen, folgte das OLG Naumburg in seinem Urteil soweit ersichtlich als erstes Oberlandesgericht in Deutschland den Vorgaben des BGH zum Restschadensersatz.

Aktuell bestätigte ein weiteres Oberlandesgericht Entschädigungsansprüche für Betroffene des VW Dieselskandals. Das OLG Schleswig entschied in seinem Urteil vom 15.03.2022, 7 U 170/21, unter Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 21.02.2022, VIa ZR 57/21, dass sich beim Neuwagenkauf die Bereicherung der deliktisch haftenden VW AG am Händlereinkaufspreis fortsetzt. Die Volkswagen AG wurde damit wegen der Manipulationen an dem Motor des Typs EA189 erneut zu Schadensersatz verurteilt.

Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte zeigen erneut, dass Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen VWs bei Neuwagengeschäften weiterhin Anspruch auf finanzielle Entschädigung gemäß dem sog. Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von VW direkt oder von einem Händler erworben wurde. Damit ist die Volkswagen AG auch dann zur vollumfänglichen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn der Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung bereits verjährt ist. Ebenso wie im Zusammenhang mit dem berühmten Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehen bestätigten die Gerichte damit einen „Restschadensersatz – Joker“ in den Dieselfällen, den Betroffene immer dann ziehen können, wenn VW die Einrede der Verjährung erhebt.

Drei einfache Voraussetzungen des Restschadensersatz – Jokers 

Die Voraussetzungen sind denkbar einfach:

  1. Fahrzeug verfügt über einen EA189 Motor
  2. Erwerb erfolgte vor dem 20.09.2015 als Neufahrzeug (ein ggf. danach erfolgter Verkauf ändert nichts an dem Anspruch)
  3. Erwerb (ggf. auch Zahlung des Kaufpreises) ist nicht länger als 10 Jahre her (Berechnung auf den Tag genau)

Fristen auch beim Restschadensersatz

Aber auch der Restschadensersatzanspruch gegenüber Volkswagen kann nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist des Anspruchs aus § 852 BGB beträgt zehn Jahre. Die Frist wird taggenau ab dem Tag des Erwerbs berechnet, wobei auch ein Abstellen auf die - teils spätere - Kaufpreiszahlung juristisch gut vertretbar ist.

Wenn beispielsweise jemand ein betroffenes Auto am 29.04.2012 gekauft hatte, muss er spätestens am 29.04.2022 Klage einreichen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Schadensersatzanspruch dann nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist daher dringend zu empfehlen, jetzt zu handeln.

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte 

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung der Ansprüche an. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird auch die Kostenübernahme geklärt.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Dieselskandal nach unseren jahrzehntelangen eine fundierte Prozessvertretung. Wir nehmen seit jeher die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. So vertrat unsere Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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