Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Auch Privatverkäufe bei eBay möglicherweise umsatzsteuerpflichtig

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]

Wer allzu umfangreiche Privatverkäufe bei eBay tätigt, kann unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg nun im Falle eines klagenden Ehepaares festgestellt, dem vom zuständigen Finanzamt nach der Versteigerung von über 1.000 Artikeln bei eBay ein Umsatzsteuer-Bescheid überstellt worden war.

Das Ehepaar hatte gegen den Bescheid Klage erhoben. Während der vergangenen drei Jahre hatte das Paar mehr als 1.200 Artikel wie Puppen, Füllfederhalter, Porzellan und mehr bei eBay veräußert und damit jährlich Erlöse zwischen 20.000 und 30.000 Euro erzielt. Der Freibetrag für umsatzsteuerfreie Transaktionen liegt laut Kleinunternehmerregelung aber bei nur 17.500 Euro pro Jahr. Durch die Angabe, es handle sich dabei um Privatverkäufe ohne Gewinnabsicht, erhoffte sich das Paar, die hierfür bei gewerblichen Verkäufen fällige Umsatzsteuer zu umgehen, denn die Artikel seien aus Sammlerleidenschaft heraus gekauft worden, nicht mit Gewinnabsicht. Das Finanzgericht jedoch bestätigte den Bescheid des Finanzamts: es handle sich um eine nachhaltig betriebene Verkäufertätigkeit, die umsatzsteuerpflichtig anzusetzen sei. Ein Revisionsverfahren beim BFH ist anhängig.

(FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.09.2010, Az.: 1 K 3016/08)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: