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Steuerfreibetrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Steuerfreibetrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag gibt vor, bis zu welcher Summe Einkünfte nicht versteuert werden müssen, also steuerfrei bleiben. Alles, was über dem Freibetrag liegt, müssen Sie versteuern. Idee des Ganzen ist es, das für ein Existenzminimum benötigte Einkommen nicht durch Steuern zu mindern. Manche Steuerfreibeträge werden automatisch berücksichtigt und manche müssen Sie selbst beantragen.

Welche Freibeträge gibt es?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und damit die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Meist wird ein Freibetrag dann gewährt, wenn bestimmte Lebensumstände des Steuerpflichtigen mit hohen Ausgaben verbunden sind, so z.B. mit Kindern. Diese Freibeträge gibt es:

  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibeträge
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Altersentlastungsbetrag
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Rabattfreibetrag
  • Freibetrag bei Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Versorgungs- und Rentenfreibetrag
  • Übungsleiterfreibetrag

Wo muss man Steuerfreibeträge angeben?

Hier kommt es auf den jeweiligen Freibetrag an. Der Grundfreibetrag z. B. wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Sie müssen diesen daher nicht gesondert in Ihrer Steuererklärung angeben. Andere Freibeträge wie den Ausbildungsfreibetrag, den Sparerfreibetrag, den Kinderfreibetrag oder den Ehrenamtsfreibetrag müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.

Was sind Pauschbeträge?

Neben Freibeträgen existieren im deutschen Steuersystem noch sogenannte Pauschbeträge. Darunter versteht man einen Betrag, den man in der Steuererklärung von der Steuer absetzen kann, ohne dass vom Finanzamt Belege für die Kosten verlangt werden. Bekannte Pauschbeträge sind unter anderen:

  • Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer
  • Kilometerpauschalen
  • Sparer-Pauschbetrag
  • Pflege-Pauschbetrag

Was versteht man unter einer Freigrenze?

Die sogenannte Freigrenze ist ein weiterer Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und von dem Freibetrag zu unterscheiden. Überschreitet ein Betrag den der Freigrenze, fallen für den Gesamtbetrag Steuern an. Beim Freibetrag hingegen fallen nur Steuern für den Teil an, der den Freibetrag überschreitet.

Freigrenzen existieren unter anderem für:

  • private Veräußerungsgeschäfte
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Grunderwerbssteuer
  • Sachbezüge
Foto(s): ©Pexels Mikhail Nilov

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