Unterhalt für unverheiratete Mütter

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Auch unverheiratete Mütter haben einen Anspruch auf Unterhalt

Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht zusammen, muss in der Regel einer Unterhalt zahlen. Nämlich derjenige, bei dem das Kind nicht lebt.

Das ist eigentlich jedem bekannt, sodass uns diesbezüglich die meisten Fragen hinsichtlich der Höhe des Unterhaltes erreichen.

Die meisten wissen auch, dass die Mütter ebenfalls einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie noch miteinander verheiratet sind (Trennungsunterhalt) oder geschieden sind (nachehelicher Unterhalt).

Aber auch unverheiratete Mütter können einen Anspruch auf Unterhalt haben. Dieser sogenannte Betreuungsunterhalt beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet frühestens 8 Wochen nach der Geburt – wenn die Kindesmutter nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen kann. Kann ihr aber nicht zugemutet werden, direkt nach 8 Wochen wieder zu arbeiten, weil sie sich um das Kind kümmern muss, hat sie diesen Anspruch laut Gesetz mindestens drei Jahre lang, so will es § 1615l BGB.

In vielen Fällen, in denen der Kindesvater berufstätig ist, beträgt der zu zahlende Betreuungsunterhalt mehr als der Kindesunterhalt. Es lohnt sich also in jedem Fall zu prüfen, ob ein solcher Anspruch besteht und in welcher Höhe. Um auch den Betreuungsunterhalt zu erhalten, muss er gefordert werden.

Haben Sie einen solchen Anspruch? Zahlt der andere Elternteil vielleicht zu wenig Kindesunterhalt? Müssen Sie Unterhalt zahlen und sind der Meinung, dieser sei zu hoch berechnet? Gerne können Sie mir Ihre Fragen stellen.

Einige Jahre habe ich im Bereich des Unterhaltsrechts im Rahmen der Unterhaltsheranziehung für eine Bundesbehörde gearbeitet. Während dieser Tätigkeit habe ich weit über 1.000 Fälle in den Bereichen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt und Elternunterhalt bearbeitet und viele Verfahren vor dem Familiengericht geführt. Sie können sich daher sicher sein, dass ich auch für Ihren Fall die entsprechende Erfahrung mitbringe. Melden Sie sich gerne noch heute.


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