Audi-Abgasskandal – es geht weiter: Hausdurchsuchungen und Razzia bei Audi

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Der Abgasskandal und kein Ende.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung fand am 31. Januar 2018 durch die Staatsanwaltschaft München II eine Razzia statt, um weitere Beweise betreffend mutmaßlich manipulierter Audi-Dieselfahrzeuge zu erhalten. Dies ist nun schon die zweite Razzia nach einer ersten Aktion bei Audi im März 2017.


Bisher gibt es ein Vorgehen gegen insgesamt 13 Verdächtige.

Nachdem erst letzte Woche eine weitere Betrugs-Software bei den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, SQ5, SQ 5+ und Q7 entdeckt wurde, lässt diese zweite Aktionen aufhorchen. Langsam scheint es auch der Staatsanwaltschaft genug zu sein. Aus Sicht der Verbraucher ist es regelrecht infam, zweieinhalb Jahre nach der ersten Entdeckung immer noch und ohne Skrupel Fahrzeuge zu verkaufen, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet sind. Bei Audi geht es inzwischen um 253.000 Fahrzeuge, die überprüft werden sollen oder müssen. Die Münchner Staatsanwaltschaft will weitere Erkenntnisse auf Ebene der Motorentechnik sammeln, um zu prüfen, ob Spuren nach oben bis hinauf in den Audi-Vorstand führen. Gegen den Vorstand läuft bereits ein Bußgeldverfahren wegen Vernachlässigung interner Aufsichtspflichten. Wie gesagt, geht es inzwischen um 253.000 Fahrzeuge bei denen das KBA in Flensburg eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hat. Teilweise handelt es sich um Porsche-Pkw mit Audi-Motoren wie den Porsche Macan, den Panamera und den Porsche Cayenne.

Aktuell werden derzeit parallel zu den VW- und Audi-Klagen in unserem Unternehmen Porsche-Klagen eingereicht bzw. sind schon bei den zuständigen Landgerichten als Klagen eingegangen. Nachdem das bisherige Vorgehen gegen den VW-Konzern insgesamt als erfolgreich beurteilt werden kann, dürfte auch ein Vorgehen gegen Porsche zu einem identischen Ergebnis, nämlich der Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der jeweiligen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, führen.

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.


Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!


Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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