Audi Rückruf – Audi muss dem KBA Lösungen für Umrüstung präsentieren

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Mit insgesamt acht Bescheiden hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2017 den Rückruf diverser Audi-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Betroffen waren insgesamt rund 151.000 Fahrzeuge mit V6- bzw. V8-TDI-Motoren. Noch immer hat Audi nicht für jedes Modell ein Software-Update vorgelegt, das dann vom KBA geprüft und freigegeben werden muss. Deshalb macht die Behörde jetzt Druck auf Audi. 

Sollte Audi nicht bis zum 26. September 2019 nachweisen, wie alle betroffenen Fahrzeuge in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden können, droht das KBA die Verhängung von Zwangsgeldern an. Konkret hat Audi drei der acht Rückruf-Bescheide noch nicht umgesetzt. Davon sind rund 20.000 der 151.000 Fahrzeuge betroffen. Kann Audi weiterhin keine tragfähige Lösung vorlegen, droht am Ende der Verlust der Typengenehmigung für die betroffenen Modelle.

So weit wird es laut Audi aber nicht kommen. Der Autobauer geht davon aus, dass er noch im September die Unterlagen vorlegen kann. Offen seien noch die Lösungen für ca. 12.400 Autos, teilt Audi mit. Dabei handele es sich um 2.600 Fahrzeuge mit einer früheren Generation von V6-TDI-Motoren, die vorzeitig nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen wurden, 6.100 Fahrzeuge des Audi A8 mit V8-TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 5 und 3.700 Fahrzeuge des A8 mit V8-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6. Auch hier stehe eine Lösung bevor, so der Autohersteller.

Allerdings droht Audi noch weitere Rückrufe. Nach einem Bericht der „Bild“ geht es dabei um ältere Diesel-Modelle mit der Abgasnorm Euro 4. Hier stehe ein Rückruf kurz bevor.

„Auch wenn Audi in absehbarer Zeit die letzten Software-Updates für die Diesel mit V6 und V8-Motoren vorlegt, hinkt der Autobauer dem Zeitplan deutlich hinterher. Eigentlich hätten die Software-Updates schon im Februar 2018 dem KBA vorgelegt und die betroffenen Fahrzeuge zurückgerufen werden sollen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Verzögerungen deuten darauf hin, dass es Schwierigkeiten bei der Entwicklung eines Software-Updates gegeben haben könnte. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor hat, ist nach wie vor ungewiss.

„Klar ist, dass die betroffenen Fahrzeuge an Wert verloren haben und durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Dementsprechend können geschädigte Audi-Kunden Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage. 



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