Audi vom OLG Koblenz und OLG Naumburg im Abgasskandal verurteilt

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Anders als der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Dieselmotor EA 189 wurde der größere 3-Liter-Diesemotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 nicht von VW, sondern von der Konzerntochter Audi entwickelt. Abgase wurden aber auch bei diesen Motoren manipuliert. Daher bestehen auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigen auch Urteile des OLG Koblenz vom 5. Juni 2020 (Az.: 8 U 1803/19) und des OLG Naumburg vom 18. September 2020 (Az.: 8 U 39/20).  Beide Oberlandesgerichte haben entschieden, dass die Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben.

 

Urteil des OLG Koblenz vom 5. Juni 2020 – Az.: 8 U 1803/19

 

In dem Fall ging es um einen Audi SQ5 3,0 Liter TDI mit einem V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo und der Abgasnorm Euro 6. Die Klägerin hatte das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft. Als das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung anordnete, machte die Klägerin Schadenersatzansprüche geltend.

 

Ihre Klage hatte Erfolg. Das OLG Koblenz stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer sog. „schnellen Motoraufwärmfunktion“ verwendet wird. Diese Funktion sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß  im Prüfzyklus eingehalten wird. Im realen Straßenverkehr sei sie allerdings überwiegend deaktiviert, so dass der Emissionsausstoß steigt. Dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich.

 

Urteil des OLG Naumburg vom 18. September 2020 – Az.: 8 U 39/20

 

Auch in diesem Fall ging es um einen Audi SQ5. Der Kläger hatte den SUV im Mai 2018 gebraucht gekauft. In diesem Modell steckt der Dieselmotor des Typs 896 Gen2 mit der Abgasnorm Euro 6. Auch für dieses Modell ordnete das KBA einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Kläger machte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend.

 

Auch diese Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg. Wie schon das OLG Koblenz entschied auch das OLG Naumburg, dass es sich bei der schnellen Aufheizstrategie in dem Fahrzeug um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, da sie nahezu nur im Prüfmodus aktiv sei.

 

Kläger haben Anspruch auf Schadenersatz 

 

In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass die Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könnten sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

 

Das OLG Naumburg folgte dabei dem Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 (Az.: VI ZR 252/19). Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

 

„Dabei ging es zwar um Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189. Die Entscheidung des OLG Naumburg zeigt aber, dass sich die BGH-Rechtsprechung auch auf die Fahrzeuge mit den größeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr anwenden lässt. Diese Motoren werden in zahlreichen Audi-Modellen verwendet, wurden aber auch von Porsche im Cayenne, Macan oder Panamera verbaut“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin.

 

Die Kanzlei Balduin & Partner ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet vom Abgasskandal geschädigten Autokäufern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte

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