Audi-/VW-Abgaskanal und kein Ende – KBA ordnet Rückruf von Audi A6 und A7 an – 60.000 betroffen

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Wieder neue Betrugssoftware beim Audi A6 und A7-3,0 l

Das KBA hat aktuell einen neuen verpflichtenden Rückruf für die Modelle A6 und A7 mit 3 l Diesel Motor angeordnet, da eine illegale Betrugssoftware verbaut wurde.

Audi hat diesbezüglich einräumen müssen, dass Auffälligkeiten bei diesen Modellen vorliegen und die Auslieferung deswegen gestoppt wurde. Derzeit liegt ein Auslieferungsstopp vor, so lange, bis der Audi-Konzern ein Update vorweisen kann, das zu genehmigen ist und mit dem die Abgasmanipulation beseitigt werden kann. Derzeit sind vom Rückruf in Deutschland 33.000 zugelassene Pkw vom Typ Audi A6 und Audi A7 betroffen. Weltweit sind dies 60.000 Pkw.

Besonders pikant ist der neuerliche Betrug, da die Pkw-Reihe zu jenen neuen Dieselmotoren der Schadstoffklasse Euro 6 gehören, die extra beworben wurde, um zusammen mit einer Umweltprämie die Verschrottung alter Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge zu beschleunigen.

Dies verspricht die Möglichkeit für alle betrogenen VW-Kunden, nun endlich ihre Rechte gegen den VW-Konzern durchzusetzen und den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Die Zeit ist reif!

Die Urteile gegen die VW AG häufen sich. Im Grundsatz hat sich der Wind gedreht und die Gerichte haben eingesehen, dass sie die Verbraucher stärker schützen müssen. Wer jetzt nicht gegen die VW AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahr 2018! Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt


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