Auf Rechnungsbetrug reingefallen: Das ist jetzt zu tun!

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In der modernen Welt konsumieren Menschen primär über den Onlinehandel. Die Tatsache, dass dabei die Anzahl an Anbieter bei denen man bestellt hat schnell unübersichtlich werden kann, machen sich auch Betrüger zunutze. Sie targetieren Verbraucher unter falschem Vorwand und zocken auf diesem Weg hohe Geldbeträge ab. Aber auch Unternehmen sind ein attraktives Ziel. Hier versuchen es die Täter jedoch mit einer ganz anderen Masche, die ebenfalls im Bereich Rechnungsbetrug angesiedelt ist.


Warum man die Betrüger nicht davonkommen lassen sollte, wie man sich vor ihnen schützen kann und was zu unternehmen ist, wenn man auf einen Rechnungsbetrug hereinfällt, das wollen wir in dem vorliegenden Artikel näher erläutern.


Falsche Zahlungsaufforderungen und Rechnungen sind Betrug

Zunächst gilt es vorab festzustellen, dass es sich bei solchen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt. Daher liegt hier kein Kavaliersdelikt vor, sondern das Vorgehen der Täter ist in jedem Fall strafbewehrt. Sicherlich gibt es Fälle, bei denen der Buchhaltung ein Fehler unterläuft. In solchen Fällen liegen technische Fehler vor, welche zumeist auf die zur Rechnungserstellung genutzte Software zurückzuführen sind.


Hier unterscheidet sich das Vorgehen der Betrüger deutlich, denn sie betreiben in aller Regel keine Onlineshops und ihre Opfer haben auch noch nie zuvor von ihnen Waren bezogen. Es handelt sich also nicht um einen Fehler, sondern um gezielte Kaltakquise von Betrugsopfern.


Ganz ähnlich wie beim Phishing werden dabei E-Mail-Listen abgearbeitet, welche durch die Täter auf nicht weniger fragwürdigen Wegen erworben werden. Die Empfänger werden also nur sehr bedingt im Vorfeld selektiert. Allgemein bevorzugen die Betrüger Listen, die von gehackten Onlineshops stammen. Auf diesem Weg haben sie genügend potenzielle Ziele, welche gleichzeitig vulnerabel sind. Schließlich ist ja gesichert, dass die Empfänger allesamt Kunden von wenigstens einem Onlineshop sind.


Fingierte Zahlungserinnerungen und Mahnungen

Die Empfänger erhalten in der Regel Mahnungen und Zahlungserinnerungen. Hier greifen die Täter in die psychologische Trickkiste und täuschen Dringlichkeit vor. Wenn die ausstehende Rechnung nicht schnell bezahlt wird, dann droht die Schließung des Kundenkontos und saftige Mahngebühren.


Doch nichts davon ist wahr und dient in erster Linie nur dazu, die Empfänger der E-Mail möglichst in helle Aufregung zu versetzen. Diese übersehen dann nämlich sehr viel öfter eine Reihe von Warnanzeichen:


  • Die E-Mail-Adresse des Absenders ist nicht vom Shop
  • Man hat in letzter Zeit eigentlich gar nichts bestellt
  • Die Mahnung ist nicht ordnungsgemäß ausgestellt
  • Die Mail ist in schlechtem Deutsch verfasst oder lässt erkennen, dass aus einer anderen Sprache maschinell ins Deutsche übersetzt wurde


Es lässt sich also durchaus erkennen, dass es sich um einen Betrug handelt. Dementsprechend ist der beste Schutz die eigene Besonnenheit:


  • Auf keinen Fall unter Druck setzen lassen
  • Zahlungsansprüche unter Verwendung von bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Onlineshops überprüfen. Auf keinen Fall Kontaktmöglichkeiten aus der verdächtigen E-Mail nutzen
  • Dateianhänge nicht öffnen oder wenigstens mit Virusscanner überprüfen
  • Wenn es sich offensichtlich um Betrüger handelt, dann den Kontakt sofort abbrechen und auf keinen Fall weitere Informationen preisgeben oder antworten

Auch Unternehmen werden zum Ziel

Nicht nur Verbraucher werden zum Ziel von Betrügern, denn diese versuchen die gleiche Masche mit Unternehmen, nur dass es dabei um vermeintliche Rückbuchungen geht. Daher nehmen sie Kontakt zu Onlineshops auf und geben vor, dass sie Kunden sind und ihr Konto zu Unrecht belastet wurde. Auch hier setzen die Täter auf Dringlichkeit und geben vor, dass der Shop ihnen per Lastschrift oder Kreditkarteneinzug sämtlichen finanziellen Spielraum geraubt hat. Diese vermeintlich Notlage wird zumeist mit der zusätzlichen Drohung versehen, einen Anwalt einzuschalten, wenn das Geld nicht zügig zurückerstattet wird.


In noch viel höheren Maße zielen es die Betrüger auf größere Unternehmen ab, von denen keinen Rückerstattung verlangt wird, sondern denen ebenfalls fingierte Rechnungen zugestellt werden. Hier setzen die Täter darauf, dass die innerbetrieblichen Prozesse zu schwach gestaltet sind, um jede Rechnung auf ihre Plausibilität und Korrektheit zu überprüfen.


Für die Unternehmen gestaltet sich die Situation insgesamt deutlich einfacher, denn wenn ordentlich Buch geführt wird, dann lassen sich die falschen Behauptungen sehr schnell entlarven. Prüfen Sie also etwaige Ansprüche und wenn sich herausstellen sollte, dass der Sachverhalt frei erfunden ist, dann brechen sie kurzer Hand den Kontakt ab. Sofern es sich jedoch wirklich um eine E-Mail von einem Bestandskunden oder einem Zulieferer handelt, so sollten Sie wenigstens eine Antwort verfassen in der Sie die unrechtmäßige Forderung nach Überprüfung zurückweisen. Schließlich gilt auch hier, dass es sich in wenigen Fällen um einen Irrtum und nicht um einen Betrug handelt.


Ansonsten gelten auch hier die oben geschilderten Maßnahmen, um sich vor Betrug zu schützen. Sofern der Betrieb größer ist, empfiehlt es sich außerdem das Personal zu schulen, damit ein derartiges Vorgehen durch die Betrüger seitens der Mitarbeiter schnell und zuverlässig erkannt werden kann.


Ich habe bezahlt, was kann ich jetzt unternehmen?

Sofern Sie bereits eine Zahlung aufgrund einer fingierten Zahlungsaufforderung geleistet haben, so sollten Sie unbedingt einen kühlen Kopf bewahren und möglichst schnell handeln. Es sollte sämtliche Korrespondenz in jedweder Form gesichert werden, denn hierbei handelt es sich um Beweismittel. Auch Zahlungsbelege und die fingierte Rechnung sollten unbedingt als Nachweis über den erlittenen Schaden aufbewahrt werden.


Eine Strafanzeige ist in solchen Fällen unerlässlich und eine Vorbedingung, um überhaupt eine Aussicht darauf zu haben, das Geld zurückzuerlangen. Jetzt lohnt es sich zu prüfen, ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten. Diese Entscheidung sollte auch davon abhängig sein, wie hoch der erlittene Schaden ist und ob man den Tätern vielleicht noch weitere sensible Informationen bereitgestellt hat. Denn es drohen Anschlussdelikte wie Identitätsdiebstahl.


In jedem Fall sollte man keine weiteren Zahlungen leisten und den Kontakt zu den Tätern abbrechen, um das oben genannte Risiko zu minimieren.


Kann ein Anwalt mein Geld zurückholen?

Es ist grundsätzlich schwierig in Bezug auf diese Frage pauschale Antworten zu geben. Denn es kommt immer auf die individuelle Fallkonstellation an, um Erfolgsaussichten zu bewerten. Grundsätzliche sollte ein Anwalt immer schnell eingeschaltet werden und auch die Strafverfolgung muss zügig in die Wege geleitet sein, um die Aussichten zu verbessern.


Als Anwalt vertrete und berate ich meine Mandanten in allen Fragen zu Betrugsdelikten, die im Internet begangen werden. Dazu gehören u. a. auch Fälle von Phishing, Broker- und Krypto-Betrug sowie die hier geschilderten Fälle von Rechnungsbetrug.


Gerne kläre ich Sie in einem Erstgespräch über die Chancen in Ihrem individuellen Fall auf. Zögern Sie nicht und lassen Sie die Täter auf keinen Fall davonkommen! Erst dann haben die Betrüger wirklich gewonnen.

Foto(s): Dr. Marc Maisch, Timo Züfle

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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