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Aufenthaltsverbot für Fußballfan aus Dresden bestätigt

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Das Verwaltungsgericht Minden hat mit einem Beschluss vom 02.10.2014, Aktenzeichen: 11 L 763/14, den Antrag eines Dresdner Fußballfans auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Polizeiverfügung des Polizeipräsidiums Bielefeld abgelehnt.

Im vorliegenden Fall wurde dem Antragsteller für den 04.10.2014 anlässlich des Drittligaspiels zwischen Arminia Bielefeld und Dynamo Dresden mit polizeilicher Verfügung ein Aufenthaltsverbot für den Bereich der Stadt Bielefeld erteilt. Begründet wurde dies mit den Vorfällen beim letzten Gastspiel von Dresden in Bielefeld. Anlässlich dieser Partie am 06.12.2013 war es zu Angriffen auf Polizisten, sowie massiven Verwüstungen und Sachbeschädigungen im Bereich des Bahnhofs Bielefeld und der Bielefelder Innenstadt gekommen, die nach den Erkenntnissen der Polizei gewaltbereiten Ultras aus der Dresdner Fan-Szene zuzurechnen waren. Zu dieser Fan-Szene gehört nach Auffassung des Polizeipräsidiums auch der Antragsteller.

Gegen diese Verfügung erhob der Antragssteller Klage und beantragte zudem Eilrechtschutz.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt.

Nach Auffassung der Richter werde sich die streitige Polizeiverfügung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen. Es spreche, nach dem der Kammer bislang zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterial, Vieles dafür, dass die Feststellungen des Polizeipräsidiums zuträfen. Die Polizeiverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig.

Über die endgültige Rechtmäßigket der polizeilichen Verfügung wird das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheiden.


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