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Aufforderungsschreiben der Juwelier Chronotage GmbH erhalten?

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Unserer Kanzlei wurde neulich ein Aufforderungsschreiben der Juwelier Chronotage GmbH, welche von dem Rechtsanwalt S. aus Berlin vertreten wird, vorgelegt.

Bei Juwelier Chronotage GmbH handelt es sich um angeblich um einen Onlineverkäufer im Bereich von Uhren und Accessoires. Diese verkaufe angeblich ein breit gefächertes Angebot diverser Uhrenmarken, Armschmuck und Handtaschen an Letztverbraucher.

In dem Aufforderungsschreiben der Juwelier Chronotage GmbH wird gerügt, dass die abgemahnte Person durch die Artikelbezeichnung „PU Leder“ sich wettbewerbswidrig verhalten habe.

Dabei leide die gesamte Branche unter niedrigpreisigen minderwertigen Produkten, deren Absatz mit der unzulässigen Bezeichnung „PU Leder“ angekurbelt werde.

Da es sich in diesem Fall jedoch nicht um echte Leder handelt, sei die Bezeichnung „PU Leder“ insofern irreführend und daher wettbewerbswidrig.

Der Juwelier Chronotage GmbH stünden daher grundsätzlich Unterlassungsansprüche aus dem UWG gegen die abgemahnte Person zu.

Da es sich jedoch um einen erstmaligen Verstoß handelt, möchte die Juwelier Chronotage GmbH der abgemahnten Person die Möglichkeit einer einfachen unkomplizierten außergerichtlichen Lösung anbieten.

Diese wird daher aufgefordert, das beanstandete Verhalten einzustellen und den Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Ebenfalls wird unter Fristsetzung die Kostenerstattung von Rechtsanwaltskoste auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 2.000,00 €, somit einen Betrag in Höhe von 280,60 € geltend gemacht. Mit der Beseitigung des Verstoßes sowie der fristgerechten Zahlung seien sämtliche Ansprüche erledigt. Sofern die Fristen verstreichen, werden gerichtliche Schritte angedroht.

Explizit wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung von der abgemahnten Person gefordert.

Haben auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben der Juwelier Chronotage GmbH erhalten? 

In jedem Falle sollten Sie sich nach Erhalt des Schreibens mit einem Fachanwalt auseinandersetzen.

Zunächst ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob der geltend gemachte Verstoß in der Sache zutrifft.

Unabhängig davon besteht bei ausgesprochenen Abmahnungen bzw. Aufforderungsschreiben des Rechtsanwalts S. aus Berlin stets die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit. Sowohl wir als auch viele andere Kollegen gehen aufgrund uns vorliegender Informationen derzeit davon aus, dass auch die Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH rechtsmissbräuchlich sind.

Auf die gesetzten Fristen sollten Sie in jedem Falle achten.

In keinem Fall sollte eine voreilige Zahlung ohne vorige fachanwaltliche Prüfung an die Juwelier Chronotage GmbH erfolge.

Sofern auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer professionellen Hilfe zur Verfügung.

Unsere Kanzlei hat bereits diverse Sachverhalte gegen die Juwelier Chronotage GmbH bearbeitet.

Sie können uns entweder Ihr Schreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder telefonisch Kontakt zu unserer Kanzlei unter 02307/1706-2 aufnehmen.

Die Erstberatung erfolgt dabei kostenlos.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


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