Aufgedrängte Aktien der Deutschen Oel & Gas S. A.

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US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 

Namensschuldverschreibungen der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG wurden im Zeitraum 2014 angeboten. Damit sollte es Anlegern möglich sein, in die Öl- und Gasexploration im Fördergebiet „Kitchen Light Unit“ in Alaska zu investieren. Durch staatliche Subventionen sollte die Investition abgesichert sein. 

Der Vertrieb erfolgte unter anderem durch die SW Probata GmbH aus Deizisau. Als Treuhänderin fungierte die TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 

Vereinbart waren u. a. Zinszahlungen in Höhe von 12 %. Die Namensschuldverschreibung hatte eine Laufzeit von vier Jahren und sollte am 31.12.2017 enden. Bis zum 31.07.2015 wurden die vereinbarten Zinsen ausbezahlt. 

Umwandlung in Aktien der Deutschen Oel & Gas S.A.

Am 08.10.2015 fand eine Anlegerversammlung statt, auf der die Änderung der Anlagebedingungen für die Namensschuldverschreibungen beschlossen wurde. Demnach sollten die Zahlung der vereinbarten Zinsen sowie die Rückzahlung des investierten Kapitals vorzeitig zurückgezahlt werden können. Zudem sollte die Zahlung statt in Geld auch in Aktien der Deutsche Oel & Gas S. A. geleistet werden können.

Anstatt der vereinbarten Rückzahlung des Kapitals erhielten die Anleger nunmehr Aktien der Deutschen Oel & Gas S. A. mit Sitz in Luxemburg. Die Aktien werden bis heute nicht an einer Börse gehandelt. Den Anlegern wurde zunächst in Aussicht gestellt, dass die Fa. Alecto Ltd. mit Sitz in Dubai die Aktien aufkauft. Der Verkauf kam jedoch nicht zustande. Ein Rückkauf der Aktien durch die Deutsche Oel & Gas S.A. wurde abgelehnt. Anleger wurden darauf verwiesen, entweder den Börsengang abzuwarten oder die Aktien freihändig an einen kaufbereiten Dritten zu veräußern.

Umwandlungsbeschluss unwirksam?

Betroffenen Anlegern empfehlen wir, sich nicht mit den aufgedrängten Aktien abspeisen zu lassen, sondern die Rückzahlung der seit dem 31.12.2017 fälligen Namensschuldverschreibung einschließlich säumiger Zinsen zu fordern. 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19.07.2018 in einem gleichgelagerten Fall entschieden, dass die Umwandlung der Namensschuldverschreibung in Aktien unwirksam ist. Die entsprechende Regelung in den Anleihebedingungen verstößt gegen das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung. 

Die ursprüngliche Emittentin und Schuldnerin US Öl- und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG wurde zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöscht. Für die Verbindlichkeiten der Emittentin haftet allerdings die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH als Komplementärgesellschafterin. Diese besteht laut aktuellem Handelsregisterauszug auch heute noch mit Sitz in Stuttgart. 

Haftung der Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart

Die ursprüngliche Namensschuldverschreibung besteht daher unter Zugrundelegung dieser Entscheidung nach wie vor fort. Die Laufzeit der Namensschuldverschreibung endete zum 31.12.2017. Anleger können somit nach Ende der Vertragslaufzeit die Auszahlung des investierten Kapitals sowie die säumigen Zinsen verlangen. Der Anspruch verjährt frühestens zum 31.12.2020.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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