AURIMENTUM - Hilfe für Anleger

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Worum geht es?

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines zuvor durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, und ob er verständlich und widerspruchsfrei ist. Die Prospektangaben werden jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit oder Seriosität des Emittenten geprüft. Darauf müssen die Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Sie haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben. Darüber hinaus muß geprüft werden, ob überhaupt eine Prospektpflicht vorliegt. 

Nunmehr hat die BaFin mitgeteilt, dass die R &R Consulting GmbH in Deutschland die unter der Marke AURIMENTUM firmiert, eine Vermögensanlage in Form einer sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Bargeldausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt, oder in Aussicht stellt, mit der Bezeichnung "Goldkauf mit Treuebonus", der Verkaufsprospektpflicht gemäß § 6 Vermögensanlagengesetz unterliegt.

Ein Verkaufsprospekt wurde jedoch nicht veröffentlicht. Die Anlage wurde ohne Prospekt vertrieben. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass eine Prospektpflicht nicht bestehe. Die Gesellschaft beruft sich derzeit darauf, dass das Angebot nicht unter das Vermögensanlagengesetz fallen würde. Sollte eine Prospektpflicht bestehen, wovon auszugehen ist, haben die Anleger Schadensersatzansprüche, die sie gegen die Gesellschaft und den Vertrieb geltend machen können.

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