Aus! - CS Euroreal wird abgewickelt

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Anleger haben entschieden und ihr Urteil war vernichtend gewesen. Diese wollten mehr Anteile zurückgeben, als der Fonds auszahlen kann. Die Rückgabewünsche hatten die Prognosen massiv überschritten und sollen die frei verfügbare Liquidität des Fonds signifikant überschritten haben, teilte die Fondsgesellschaft am Montagnachmittag mit. Die liquiden Mittel in Höhe von 1,36 Milliarden Euro, rund 32 Prozent des Fondsvermögens, reichten zum Schluss nicht aus, um alle Rückgabewünsche zu befriedigen. So ereilt die 200.000 Euroreal-Anleger das gleiche Schicksal wie die des SEB Immoinvest und die Beteiligten an sechs weiteren Fonds, die aufgelöst wurden, weil deren Manager von vornherein keine Chance auf eine Wiedereröffnung sahen.

Credit Suisse kündigte gleichzeitig das Verwaltungsmandat für den Fonds zum 30. April 2017. Das Fondsmanagement hat bis dahin Zeit, die Fondsimmobilien zu verkaufen und die Erlöse an die Anleger auszuzahlen. Sollten bis dahin nicht alle Objekte veräußert sein, geht die Verwaltung an die Depotbank des Fonds über. Die erste Ausschüttung kündigte Credit Suisse Asset Management, zusammen mit der regulären Ausschüttung, für spätestens für Dezember 2017 an. Die regulären Ausschüttungen stammen im Wesentlichen aus Mietüberschüssen. Mit der Abwicklung des CS Euroreal spitzt sich die Krise der offenen Immobilienfonds, früher als sicheres „Betongeld" bezeichnet, weiter zu. Damit ist auch der letzte von den offenen Immobilienfonds für Kleinanleger aus dem Rennen, die Ende Oktober 2008 in die Krise gerieten. Im Zuge der Pleite der US-Investmentbank Lehman wurden Milliardenbeträge aus den offenen Immobilienfonds abgezogen, was bei vielen zur Aussetzung der Rücknahme der Anteile führte. Erholt haben sich diese hiervon nie mehr. Zwar öffneten mehrere Fonds zwischenzeitlich wieder, mussten später aber erneut schließen. Dazu gehören auch der CS Euroreal und der SEB Immoinvest. Anleger, die in die betroffenen Fonds investiert haben, sollten diese Situation dazu nutzen Ihr Engagement zu überdenken. Häufig bieten sich gute Ansatzmöglichkeiten einer Rückabwicklung. Aus Gesprächen mit zahlreichen von uns vertretenen Mandanten, die im CS Euroreal oder vergleichbaren offenen Immobilienfonds engagiert sind, wissen wir, dass bei der Vermittlung der Fonds häufig gegen Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen worden ist. So wurde oftmals nicht über die Gefahr einer Schließung oder gar Rückabwicklung des Fonds und über an die Bank gezahlte Provisionen (sog. „Kick-Backs") aufgeklärt. Anleger, die ihre Fondsanteile ab 2009 erworben haben hätten zudem über die generelle Krise der offenen Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise und bereits erfolgte Schließungen informiert werden müssen.

Die Anleger sollten daher von einem im Kapitalmarktrecht versierten Anwalt die Möglichkeiten einer Rückabwicklung prüfen lassen. Die Kanzlei KKWV vertritt zahlreiche Anleger der betroffenen Fonds und hat Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Bezüglich der Verjährung ist zu beachten: Für Anteile, die nach dem 01.01.2002 erworben wurden, gilt die allgemeine kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Umständen der Falschberatung erhalten hat, zu laufen. Bei Erwerb der Fonds über Banken und Sparkassen ist aber, wenn die Käufe vor dem 04.08.2009 erfolgt sind, die spezielle Verjährungsfrist des § 37a WpHG a. F. zu beachten. Diese stellt auf das Kaufdatum ab. Das bedeutet, dass hier je nach Erwerbszeitpunkt spätestens zum 04.08.2012 eine Verjährung der Ansprüche eintritt.

Kurzprofil: KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit. Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema