Ausfall meines Internetzugangs – wer ersetzt mir den Schaden?

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Das Internet ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr hinwegzudenken. Während früher ausgiebige Shoppingtouren in der Stadt unternommen wurden, bietet das Internet heutzutage zahlreiche, gar eine endlose Anzahl von Onlineshops, bei denen sich bequem von der Couch aus bestellen lässt. Auch der Geschäftsverkehr ist in vielen Bereichen digitalisiert worden. Unzählige Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen und Produkte fast ausschließlich über das Internet an. So verärgert es umso mehr, wenn beispielsweise das bestellte und für einen bestimmten Tag angekündigte Internet infolge von technischen Störungen des Anbieters nicht fristgerecht zur Verfügung steht.

Mit Urteil vom 24.01.2013 – Aktenzeichen III ZR 98/12 – entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass auch für den Fortfall der Möglichkeit, seinen Internetzugang für weitere Zwecke als für Telefonie und Telefax zu nutzen, Schadensersatz wegen Nutzungsausfall zustehen kann. Dabei ist bemerkenswert, dass Schadensersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich nur dann in Betracht kommt und auf Sachen beschränkt ist, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.

Nunmehr wird die Nutzbarkeit des Internets als ein Wirtschaftsgut angesehen, dessen ständige Verfügbarkeit jedenfalls seit dem Jahreswechsel 2008/2009 auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und sich die Funktionsstörung als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung gewichtig auswirkt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass das Internet weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung stellt und thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt werden.

Das im Internet verfügbare Informationsmaterial wird dabei den verschiedensten Ansprüche gerecht. So lassen sich Informationen mit leichter Unterhaltung ebenso abrufen wie Informationen zu Alltagsfragen oder gar hochwissenschaftlichen Themenkomplexen. Diese Entwicklung führt dazu, dass andere Medien wie Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen durch das Internet ersetzt werden. Auch die Vertragsanbahnung, die Vertragsabwicklung sowie die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten wie die Abgabe von Steuererklärungen, lassen sich heute problemlos über das Internet steuern. Nicht zu vergessen sind Internetdienste wie E-Mail, Blogs und soziale Netzwerke, welche aus dem privaten Alltag nicht mehr hinweggedacht werden können. Aufgrund dieser Bedeutung hat die Unterbrechung des Internetzugangs typischerweise Auswirkungen auf die private Lebenshaltung, die in ihrer Intensität mit dem Fortfall der Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug zu nutzen, ohne weiteres vergleichbar ist.

Für eine sorgfältige Prüfung von bestehenden Schadensersatzansprüche aufgrund der Unterbrechung des Internetzugangs ist der Gang zum Rechtsanwalt empfehlenswert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Magold, Walter & Hermann stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.


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