Ausrutscher können teuer werden – wer zahlt bei einem Unfall wegen nassen Laubs?

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1. Herbstzeit = Blätterzeit

Es raschelt so schön unter den Füßen, das bunte Herbstlaub. Aber schnell kann es hier zu Unfällen kommen und dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufzukommen hat.

Grundsätzlich muss der Eigentümer dafür sorgen, dass die Bürgersteige vor seinem Anwesen frei von Laub sind. Diese Pflicht wird meistens auf die Mieter übertragen, da dieser ja auf die „aktuelle Laubsituation“ am besten reagieren kann. Das bedeutet, dass er, je nach Wetter und Laubfall, dafür sorgen muss, dass der Bürgersteig sauber und sicher zu begehen ist.

2. Muss man dann ständig kehren?

Grundsätzlich muss derjenige, der die Pflicht hat, den Bürgersteig zu säubern, dieser Aufgabe in angemessener Art und Weise nachkommen. Wenn also viele Blätter herabfallen, muss man natürlich öfter kehren. Aber auch das bedeutet nicht, dass man im Herbst ständig mit dem Besen auf dem Bürgersteig stehen muss, um jedes Blatt wegzufegen. Denn auch der Fußgänger muss hier eine angemessene Vorsicht walten lassen und kann sich nicht blind darauf verlassen, dass der Eigentümer/Mieter ja den Bürgersteig sauber halten muss.

3. Und wenn es doch passiert?

Wenn es dann doch zu einem Unfall auf Laub oder Eis kommen sollte, scheuen Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen, ob in dem konkreten Fall tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt und daher Schadensersatzansprüche bestehen. Der Rechtsanwalt hilft Ihnen auch, den richtigen Anspruchsgegner herauszufinden, sich mit den Versicherungen (z.B. Haus-und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung oder auch private Haftpflichtversicherung) auseinander zusetzten, und den entstandenen Schaden richtig zu beziffern.


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