Auskunftspflicht des Erben

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Das Erbrecht regelt in verschiedenen Bereichen die Auskunftspflicht des Erben

Auskunft nach § 2027 BGB können demnach z. B. verlangen der Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalls,der Gläubiger, der den Erbschaftsanspruch gepfändet hat, der verwaltende Testamentsvollstrecker, der Nachlassinsolvenzverwalter, der Nachlassverwalter und der Nachlasspfleger. Auch jeder Miterbe kann nach § 2027 BGB Auskunft verlangen, allerdings nur an alle Miterben gemeinschaftlich, da der Anspruch zum Nachlass gehört (§ 2039 S. 1 BGB).

Zwischen einer Auskunft über den „Bestand der Erbschaft“ (§ 2127 BGB) und dem „Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände“ (§ 2121 Absatz I BGB) gibt es keinen inhaltlichen Unterschied. Ein Nacherbe kann daher eine Klage gegen den Vorerben auf Auskunft über den (aktuellen) „Bestand der Erbschaft“ – ohne begründete Besorgnis von Pflichtverletzungen im Sinne von § 2127 BGB - § 2121 BGB stützen, solange der Vorerbe noch kein Verzeichnis im Sinne dieser Vorschrift erstellt hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.2.2017 – 9 U 85/15). Deshalb ist bei einem (begründetem) Auskunftsverlangen (nicht nur des Nacherben) stets zur Erstellung eines Verzeichnisses und Erteilung der Auskunft anzuraten, um Kostennachteile zu vermeiden.

Die Auskunftspflicht erfordert eine schriftliche Einzelaufstellung sämtlicher zum Nachlass gehörenden Gegenstände, die in geeigneter Art und Weise zu konkretisieren sind. Bei Bankguthaben oder Geldanlagen ist beispielsweise jeweils die betreffende Bank, die Kontonummer und der auf dem Konto vorhandene Guthabenbetrag zu konkretisieren.

Soweit ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert wird, ist dieser Forderung nur genügt, wenn ein Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und in den das Bestandsverzeichnis konstituierenden Feststellungen bzw. in den diese Feststellungen erläuternden Angaben des Notars oder in den von ihm aufgenommenen Erklärungen der Erbenseite zugleich zum Ausdruck kommt, dass der Notar für den Inhalt verantwortlich ist.

Dr. Armin Kraft

Fachanwalt für Erbrecht


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