Auslandsreise mit Kindern während der Corona Pandemie

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Flugreisen mit Kindern in der Corona-Pandemie

OLG Braunschweig 30.07.2020 2 UF 88/20

Für gemeinsam sorgerechtsberechtigte Eltern stellt sich während der Corona Pandemie immer wieder die Frage, ob man bei Flugreisen ins Ausland die Zustimmung des anderen Elternteils braucht?

Grundsätzlich ist es so, dass der betreuende Elternteil den Aufenthaltsort bestimmen darf und dann beispielsweise in dieser Zeit auch mit dem Kind/den Kindern eine vorübergehende Urlaubsreise antreten darf ohne den anderen Elternteil um Erlaubnis zu fragen.

Gilt das auch während der Corona-Pandemie oder kann der andere Elternteil das verhindern?

Mit dieser Frage hatte sich bereits im Jahr 2020 unter anderem das OLG Braunschweig auseinandergesetzt. Eine Mutter hatte für sich und die gemeinsamen Kinder eine Urlaubsreise nach Mallorca/Spanien gebucht. Der Vater war mit dieser Urlaubsreise nicht einverstanden und untersagte der Mutter diese Reise aufgrund der Coronagefahren im Ausland.

Reisen ins Ausland sind keine Angelegenheit des täglichen Lebens.

Die Braunschweiger Richter urteilten, dass eine Urlaubsreise nach Mallorca keine Frage der Alltagssorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) sei, sondern eine Frage der gemeinsamen elterlichen Sorge. Und da aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens, zur Zeit der Reise auf Mallorca, eine solche Reise ein entsprechendes Risiko darstellen würde, habe der mitsorgeberechtigte Vater das Recht, seine Zustimmung zu verweigern. Das Gericht lehnte es daher ab die Zustimmung des Vaters zu ersetzen.


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