Ausscheiden aus einer GmbH in Polen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Führung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in Polen "Sp. z o. o.") kann ein spannendes und interessantes Erlebnis sein, es kann aber auch passieren, dass sich ein Gesellschafter aus verschiedenen Gründen von seiner GmbH trennen möchte. Der Austritt aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auf verschiedene Wege erfolgen, die sich natürlich voneinander unterscheiden. In diesem Beitrag möchte ich die Möglichkeiten des freiwilligen Ausscheidens aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen besprechen.


Wie kann ich mich von der GmbH trennen?

Für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft mbH gibt es für einen Gesellschafter mehrere Möglichkeiten, die von der jeweiligen Situation und den Umständen abhängen. Im Folgenden werden ausgewählte Methoden dargestellt:


1. Veräußerung von Geschäftsanteilen – eine häufig genutzte Möglichkeit ist der Verkauf von gehaltenen Geschäftsanteilen. Der Inhaber von Geschäftsanteilen kann diese an andere Gesellschafter oder an externe Dritte verkaufen. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Verkauf von Anteilen Formalitäten erfordert, wie die Unterzeichnung eines Kaufvertrags und die Eintragung von Änderungen ins Nationale Gerichtsregister  ("KRS-Register");
2. Austritt aus dem Gesellschafterregister  eine weitere Möglichkeit ist der Austritt aus dem Gesellschafterregister der Gesellschaft. In diesem Fall verliert die betreffende Person ihre Eigenschaft als Gesellschafter und alle damit verbundenen Rechte. Der Austritt aus dem Register kann mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen verbunden sein, ist aber nicht zwingend;

3. Rückkauf eigener Geschäftsanteile durch eine GmbH – in bestimmten Situationen kann eine Gesellschaft mbH Geschäftsanteile vom Inhaber zurückkaufen. In diesem Fall erhält der Anteilsinhaber den entsprechenden Geldbetrag für seine Anteile und die Gesellschaft wird zum neuen Inhaber dieser Anteile;

4. Auflösung einer GmbH – in extremen Fällen kann beschlossen werden, die Gesellschaft aufzulösen. Das bedeutet die Beendigung der gesamten Geschäftstätigkeit, einschließlich der Veräußerung von Vermögenswerten und Begleichung von Verbindlichkeiten. Nach Abschluss der Auflösung kann der Gesellschafter seinen Anteil am Vermögen der Gesellschaft erhalten – die Ausschüttung von GmbH-Vermögen.


Fazit

Es ist jedoch zu bedenken, dass das Ausscheiden aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verschiedene steuerliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund ist es immer ratsam, den Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen, bevor man sich für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft entscheidet. Es ist auch wichtig, die geltenden Vorschriften für das GmbH-Austrittsverfahren zu beachten und die Konsequenzen zu kennen, die mit der Wahl der geeigneten Austrittsmethode aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verbunden sind.

Aus diesem Grund wird empfohlen, dass ein Unternehmer, der aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auszuscheiden möchte, seine Entscheidungen sorgfältig abwägt und die Unterstützung erfahrener Experten in Anspruch nimmt, die ihn während des gesamten Prozesses begleiten können.


Wollen Sie den Text auf Polnisch lesen, besuchen Sie unsere Internetseite:

Sposoby wyjścia ze sp. z o.o. | Adwokaci i radcy prawni Nowosielski i Partnerzy (ng.gda.pl)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Maciej Śledź

Beiträge zum Thema