Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag bei Kündigung

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Wird ein Arbeitnehmer gekündigt und hat aus dem Arbeitsverhältnis noch Ansprüche gegen den Arbeitgeber, so macht er mit Erhebung einer Kündigungsschutzklage alle durch die Kündigung bedrohten regelmäßig fällig werdenden Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend und wahrt damit mindestens die erste Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist.

Ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers (vorgegebener Arbeitsvertrag) geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, so genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern (Wahrung der zweiten Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist).

(BAG, Urteil vom 19.03.2008 - 5 AZR 429/07)


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