Außergerichtlicher vs. gerichtlicher Vergleich – was ist besser?
- 1 Minuten Lesezeit
Ein Vergleich – sei es außergerichtlich oder gerichtlich – bietet eine schnelle und wirtschaftliche Lösung für Konflikte. Der außergerichtliche Vergleich punktet durch seine Kosten- und Zeitersparnis sowie Flexibilität, birgt jedoch das Risiko, dass zur Durchsetzung eventuell ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Demgegenüber steht der gerichtliche Vergleich, der zwar Kosten für Gerichtsverfahren mit sich bringt, jedoch sofortige Vollstreckbarkeit und Rechtssicherheit garantiert.
Ein Vergleich kann viele Konflikte schnell und wirtschaftlich lösen – egal ob außergerichtlich oder während eines laufenden Verfahrens. Doch welche Form ist für Sie als Mandant sinnvoller? Und was bedeutet das finanziell?
✅ Außergerichtlicher Vergleich
Ein außergerichtlicher Vergleich wird vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens zwischen den Parteien geschlossen – direkt oder über die Rechtsanwälte.
Vorteile für Sie:
Kosteneffizient: Keine Gerichtskosten
Flexibel: Gestaltungsmöglichkeiten ohne formale Vorgaben
Schnell & diskret: Keine öffentlichen Verhandlungen oder lange Verfahrensdauer
Achtung: Ein solcher Vergleich ist nicht unmittelbar vollstreckbar. Sollte sich die Gegenseite nicht daran halten, muss ggf. doch noch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten.
⚖️ Gerichtlicher Vergleich
Ein gerichtlicher Vergleich wird im Rahmen eines laufenden Verfahrens protokolliert und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil – er ist sofort vollstreckbar.
Vorteile für Sie:
Rechtssicherheit: Vergleich wird vom Gericht protokolliert
Vollstreckbarkeit: Sie haben einen vollstreckbaren Titel
Gebührenermäßigung möglich: Die Gerichtsgebühr reduziert sich um die Hälfte, wenn ein Vergleich zustande kommt (§ 39 GKG)
Gebührenunterschiede beachten:
Bei einem gerichtlichen Vergleich fallen Gerichtskosten an – diese halbieren sich allerdings bei erfolgreichem Vergleich.
Anwaltsgebühren entstehen in beiden Fällen. Bei einem gerichtlichen Vergleich kommen zusätzliche Gebühren hinzu (z. B. Verfahrensgebühr, Einigungsgebühr nach VV RVG).
Bei einem außergerichtlichen Vergleich fällt ebenfalls eine Einigungsgebühr an, aber keine Verfahrens- oder Terminsgebühr, solange kein Verfahren eingeleitet wurde.
🕒 Wichtig zu wissen: Vergleich jederzeit möglich!
Ein Vergleich kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens geschlossen werden – auch kurz vor oder sogar während einer Gerichtsverhandlung. Oft schlägt das Gericht selbst eine Einigung vor, um eine langwierige Beweisaufnahme zu vermeiden.
📌 Fazit: Wenn es Ihnen um schnelle, diskrete und kostengünstige Lösungen geht, ist der außergerichtliche Vergleich oft der beste Weg. Geht es hingegen um Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit, bietet ein gerichtlicher Vergleich klare Vorteile – vor allem mit Blick auf die Vollstreckung.
Artikel teilen: