Ausweitung des Diesel-Abgassskandals – Rückruf Mercedes Benz ML 350 – Schadensersatz?

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Nachdem bekannt wurde, dass im Rahmen des Diesel-Abgasskandals nicht nur die Volkswagen AG, sondern auch die Daimler AG verbotene Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut hatte, weitet sich der Skandal nunmehr auch bei der Daimler AG spürbar aus. Auch in der ML-Klasse des Fahrzeugherstellers soll ein Motor verbaut sein, bei dem der Verdacht der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung besteht. Wie schon bei vielen anderen Mercedes-Modellen wurde auch in der betroffenen ML-Klasse der Motor des Typs OM642 verbaut. In jenem soll eine Software dafür sorgen, dass der Stickoxid-Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer ausschließlich beim gesetzlichen Prüfzyklus berücksichtigt werde, nicht aber im späteren Fahralltag. Das Kraftfahrt-Bundesamt erließ erstmals im Mai 2018 einen Rückruf für die ML-Klasse.

Nun soll auch der Mercedes ML 350 BlueTEC 4Matic, mit den Fahrzeugen der Produktionsjahre 2012-2016 und dem Motorentyp OM642, Abgasnorm 6b, von einem Software-Update betroffen. Dieses Update soll dabei als Pflichtupdate einzustufen sein, da die Daimler AG in ihren Kundenanschreiben selbst bestätigt, dass ohne das Softwareupdate die Stilllegung der Fahrzeuge seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes drohe. Gleichzeitig informiert die Daimler AG darüber, dass es durch das Software-Update zu einem höheren AdBlue-Verbrauch der Fahrzeuge kommen kann, wobei andere Parameter gleichbleiben sollen. Dies wird jedoch von vielen anderen Diesel-Fahrern gegenläufig empfunden; insbesondere solle es auch zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und anderen negativen Folgen für die Hardware der Fahrzeuge, wie zum Beispiel der Lebensdauer des Motors kommen. Auch die Wirksamkeit zur Senkung der Stickoxidwerte durch das Update wird von unabhängigen Messfirmen in Frage gestellt. So belegen Tests der britischen Messfirma „Emissions Analytics“ an einem Mercedes C220 CDI, Baujahr 2011, der ebenfalls von einem freiwilligen Software-Update betroffen war, dass die Stickoxidwerte nach dem Update schlechter waren als zuvor. Vor dem Update betrugen sie 715 mg/km NOx. Nach dem Software-Update blies der Mercedes – anders als versprochen – nicht weniger Stickoxide in die Luft: 764 mg/km – mehr als das Vierfache des gesetzlichen Grenzwertes. 

Zwar bestreitet die Daimler AG den Verbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, hat jedoch eine Geldbuße der Staatsanwaltschaft Stuttgart über 870 Millionen Euro akzeptiert. Betroffene Fahrer, die von der Daimler AG zur Vornahme des Software-Updates aufgefordert werden, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Daher raten wir Ihnen davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen. 

Gerne prüfen wir Ihren Schadensersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach und vertreten Sie bundesweit zur Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der Daimler AG als Herstellerin Ihres Fahrzeugs; aber auch gegenüber Ihrem Vertragshändler. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung.

In ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG und Audi AG konnten wir für unsere Mandantschaft bereits in großer Zahl gerichtliche Erfolge erzielen. Wir führen bereits Klage für betroffene Daimler-Kunden u. a. bei den Landgerichten in Lübeck, Kiel, Berlin und Krefeld.



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