Auto bei der BMW-Bank finanziert? Jetzt Widerrufschance prüfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Für viele Autofahrer, die ihr Auto über eine der zahlreichen Autobanken finanziert haben, eröffnet sich aktuell eine ganz neue Möglichkeit, ihr gebrauchtes Auto an den Autohersteller zurückzugeben und dafür die Tilgungsraten sowie eine etwaige getätigte Anzahlung zurückzuerhalten – im Idealfall, ohne hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Wie funktioniert die Rückgabe Ihres gebrauchten Autos?

Möglich macht diese Chance der sogenannte Widerrufsjoker, welcher in den letzten Jahren auch bereits zahlreichen Immobilieneigentümern die Chance eröffnet hat, sich aus Verträgen mit unrentablen Zinsen zu lösen.

Hat Ihre Autobank Sie beim Abschluss des Autokreditvertrags nicht ordnungsgemäß über Ihr zustehendes Widerrufsrecht belehrt, so hat dies zunächst zur Folge, dass die Widerrufsfrist Ihres Autokreditvertrags nicht zu laufen begonnen hat. Sie können also auch noch heute Ihren vor Jahren abgeschlossenen Autokredit widerrufen.

Im Bereich der Immobiliendarlehen hat der Gesetzgeber das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ zwischenzeitlich abgeschafft; der Bereich der Autofinanzierungen ist hiervon allerdings ausgenommen.

Wurde das Fahrzeug über die BMW-Bank finanziert, handelt es sich bei dem Autokauf und der Autofinanzierung um ein verbundenes Geschäft. Dies hat zur Folge, dass mit dem erfolgreichen Widerruf auch der zugrunde liegende Autokauf rückabgewickelt werden muss, § 358 Abs. 2 BGB.

Muss ich eine Nutzungsentschädigung für die jahrelange Autonutzung an die Autobank zahlen?

Wenn Sie Ihre Autofinanzierung bei der BMW-Bank erfolgreich widerrufen können, hängt die Frage der Nutzungsentschädigung für die Autonutzung maßgeblich davon ab, wann Sie Ihren Autokreditvertrag bei der BMW-Bank abgeschlossen haben.

Haben Sie diesen ab dem 13.06.2014 abgeschlossen, so haben Sie keinerlei Nutzungsentschädigung zu zahlen, da diese nur im Fall einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung zu leisten ist.

Bei einem Abschluss vor dem 13.06.2014 kann die Autobank zwar eine Nutzungsentschädigung verlangen, aber häufig ist die ebenfalls deutlich geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust Ihres Autos. Gern berechnen wir für Sie im Rahmen einer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung, ob sich in Ihrem persönlichen Fall ein Widerruf lohnt.

Wie funktioniert die Abwicklung?

Im Fall eines erfolgreichen Widerrufs geben Sie Ihren gebrauchten BMW an die Autobank zurück und erhalten im Gegenzug eine etwaig geleistete Anzahlung sowie sämtliche Tilgungsraten Ihres Autokredits zurück – die Bank kann lediglich die erhaltenen, meist sehr geringen Finanzierungszinsen behalten.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Widerrufskosten

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, prüfen wir gerne für Sie im Zuge der anwaltlichen Ersteinschätzung, inwieweit diese bei Rückabwicklung Ihres Autokaufs einstandspflichtig wäre.

Übrigens ist gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2013 (Az. IV ZR 23/12) in Widerrufsfällen der Versicherungsfall nicht bereits durch das fehlerhafte Verhalten bei Abschluss des rückabzuwickelnden Vertrags eingetreten, sondern erst mit der Weigerung, das Widerrufsrecht anzuerkennen. Es muss folglich nicht bereits bei Abschluss des Kreditvertrags eine Rechtsschutzversicherung vorhanden gewesen sein.

Prüfen Sie die Widerrufsmöglichkeit Ihrer Finanzierung bei der BMW-Bank jetzt kostenfrei und unverbindlich!

Lassen Sie uns Ihren individuellen Fall gern unter https://autokredit-widerrufen.com/bmw-bank im Rahmen einer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung analysieren.

Sie fahren keinen BMW? Kein Problem! Wir bieten auch kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzungen in Bezug auf die Widerrufsmöglichkeiten Ihrer Autofinanzierung bei folgenden Banken an:

  • Alfa Romeo Bank
  • Audi-Bank
  • Auto Europa Bank
  • Bank 11
  • BMW Bank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank
  • Jaguar Bank
  • Lancia Bank
  • Land Rover Bank
  • Maserati Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MKG Bank (Mitsubishi)
  • Nissan Bank
  • Opel Bank
  • Peugeot Bank
  • Porsche Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • Seat Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank (VW Bank)

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Rechtsanwälte heldt zülch & partner, Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Heiner Heldt, Jan Zülch


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