Kreditvertrag widerrufen! EuGH macht es möglich! Bank – Auto – Immobilien

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Sie können jetzt immer noch Ihren Kreditvertrag widerrufen. Der EuGH hat am 26.03.2020 zum Aktenzeichen C-66/19 per Urteil bestätigt: Sollten Verbraucherkreditverträge nicht in klarer und prägnanter Form die Voraussetzungen des Widerrufs wiedergeben, also die Fristberechnung unproblematisch und sofort möglich sein, ist die Widerrufsbelehrung falsch und die 14-Tagesfrist läuft nicht.

Der Sachverhalt, den der EuGH zu entscheiden hatte:

„Der (dortige) Kreditvertrag sieht vor, dass der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann und dass diese Frist nach Abschluss des Vertrags zu laufen beginnt, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben erhalten hat, die eine bestimmte Vorschrift des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorsieht. Diese Angaben, deren Erteilung an den Verbraucher indessen für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, führt der Vertrag somit nicht selbst auf. Er verweist lediglich auf eine deutsche Rechtsvorschrift, die selbst auf weitere Vorschriften des deutschen Rechts verweist.“

Die beklagte Sparkasse meinte, die Widerrufsbelehrung sei unter diesen rechtswirksam erteilt gewesen.

Der EuGH stellt in diesem Urteil fest, dass die Richtlinie, die darauf abziele, allen Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz zu gewährleisten, dahin auszulegen sei, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen.

Andernfalls sei die Wirksamkeit des Widerrufsrechts ernsthaft geschwächt.

Zudem stehe die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.

Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung könne der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags nämlich weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthalte, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen könne, für ihn zu laufen begonnen habe.

Mit der Feststellung, dass der im fraglichen Vertrag enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren, sind praktisch alle Kreditverträge mit Widerrufsbelehrung zu überprüfen.

 (ausschließliche) Vorteile für Sie:

Sie können widerrufen und bessere Zinsen bei Ihrer Darlehens-(Haus-)bank herausholen oder widerrufen und zu einer andern Bank wechseln und dort bessere Bedingungen aushandeln. In jedem Fall bekommen sie dann die Zinsen und gezahlten Beträge erstattet

Sie können die Verträge widerrufen und abzüglich eines sogenannten Nutzungsersatz für die Dauer der Nutzung, die (finanzierte) Kaufsache zurückgeben.



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